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Karte:
Einsatz, Verlust, Sicherheit, Abrechnung, Zahlung

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Karte

Je nach Produkt können Sie 1 bis 9 Zusatzkarten für sich oder ein Familienmitglied beantragen. Detaillierte Angaben und den Kartenantrag finden Sie auf der Kartenübersicht.

Die Jahresgebühr wird im selben Monat des auf der Karte vermerkten Monats belastet. Beispiel: bei Kartenverfall 04/19 (Monat/Jahr) wird die Jahresgebühr jeweils im April für die kommenden 12 Monate belastet.

Die Viseca Card Services SA möchte die elektronischen Zustellungsmethoden (via one) vermehrt nutzen. Mit der kostenlosen elektronischen Abrechnung leisten Karteninhaber einen wichtigen Beitrag zu einem ökologischen Umgang mit natürlichen Ressourcen.

Die Gebühr für den Postversand der Papierrechnung lässt sich durch die kostenlose Anmeldung in one und das Aktivieren der papierlosen Abrechnung vermeiden.

Ausserdem können Sie sich in Ihrem Online-Banking für die E-Rechnung anmelden, sofern Ihre Bank das anbietet.

Die Bearbeitungsgebühr wird bei der Fremdwährungstransaktion oder der Auslandtransaktion in Schweizer Franken separat inklusive Umrechnungskurs und Höhe der Bearbeitungsgebühr in Prozent auf der Monatsrechnung ausgewiesen.

Eine Verkaufsstelle im Ausland (z.B. Ladengeschäft) oder eine Online-Shop (z.B. Versandhandel, Internetanbieter) eines Anbieters mit einem Firmensitz im Ausland gelten als ausländische Akzeptanzstellen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters geben über den Firmensitz Auskunft.

Mit einer Karte der Viseca Card Services SA kann der Kunde an über 43 Millionen Orten auf der Welt bargeldlos bezahlen. Bei Diebstahl oder Verlust wird die Karte ersetzt – im Gegensatz zum Bargeld. Karteninhabern stehen attraktive, zusätzliche Dienstleistungen wie beispielsweise ein hochwertiges Versicherungspaket, one Digital Service, eine Teilzahlungsoption und das Bonusprogramm surprize zur Verfügung. Bei Einhaltung der Sorgfaltspflichten keine Haftung für finanzielle Schäden. Bei Fremdwährungstransaktionen mit der Karte verwendet die Viseca Card Services SA einen Umrechnungskurs, welcher günstiger als der beim Einsatz von Bargeldtransaktionen benutzte Notenkurs ist.

Alle Transaktionen, welche mit einer Karte in Schweizer Franken bei einer ausländischen Akzeptanzstelle in Schweizer Franken abgerechnet werden, gelten als Auslandtransaktionen in Schweizer Franken. Dies ist entweder eine Transaktion im Ausland mit einer direkten Währungsumrechnung in Schweizer Franken oder eine Transaktion in Schweizer Franken auf einer ausländischen Webseite (Käufe im Internet oder via App)

Viele Internet-Anbieter erwecken aufgrund ihres Erscheinungsbilds (z.B. Domain mit ".ch") den Eindruck, als würde es sich dabei um einen Schweizer Anbieter handeln. Achten Sie darauf, ob Webstores mit Domain ".ch" einer Firma mit Sitz in der Schweiz gehören. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters geben über den Firmensitz Auskunft.

Die Kommission für Glücksspiele bepreist Transaktionen, welche dem Glücksspiel (Lotto-, Wett- und Casinotransaktionen exkl. Swisslos/Loterie Romande) zugeordnet werden können.

Die Gebührenübersicht finden Sie unter Downloads.

Der CVC- oder CVV-Code sind Kartenprüfnummern auf Zahlkarten. Die Prüfnummer soll die Nutzung von gefälschten oder gestohlenen Kartenangaben im Zusammenhang mit Online-Geschäften erschweren. Es handelt sich dabei um eine dreistellige Zahlenkombination, die auf der Rückseite der Karte aufgedruckt (nicht geprägt) ist. Sie kann ausschliesslich vom ausgebenden Karteninstitut verifiziert werden, da es keinen mathematischen Zusammenhang zur Kartennummer gibt. Bei Internettransaktionen, respektive bei Abwicklung von Geschäften im Netz oder via Telefon kann der Dienstleister die Eingabe dieses Codes verlangen, um die Zahlung über Ihre Karte abzuwickeln.

Sie können Ihre Karte mittels PDF-Formular online beantragen oder die Unterlagen für den Kartenantrag bei Viseca oder Ihrer Bank bestellen.

Kartenübersicht Privatkunden

Kartenübersicht Geschäftskunden

In der Regel 10 bis 15 Arbeitstage - vorausgesetzt, es sind alle Unterlagen und Ausweiskopien vorhanden.

Bei Bedarf können Sie die Limite Ihrer Karte temporär oder permanent erhöhen. Prepaid-Karten sind von diesem Dienst ausgeschlossen.

Wenn Ihre Kreditkarte durch Ihre Bank ausgestellt wurde (erkennbar durch das Bankenlogo), kontaktieren Sie direkt Ihre Bank, um die Limitenerhöhung zu beantragen.

Für alle übrigen Karten kontaktieren Sie bitte den Viseca Kundendienst.

Kundendienst: Telefon +41 58 958 84 00, Fax +41 58 958 88 85

Achtung: Der Limitenwechsel kann nicht per E-Mail beantragt werden.

Die Limite ist in one oder auf Ihrer Rechnung bzw. Abrechnung ersichtlich. Die Bargeldbezugslimite (Cashlimite) können Sie jederzeit beim Viseca Kundendienst anfragen.

Kundendienst: Telefon +41 58 958 84 00, Fax +41 58 958 88 85

Prepaid-Karte(n): Telefon +41 900 773 729 (CHF 1.-/Anruf). Für Anfragen betreffend Ihrer Debit-Limite, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank.

Die Globallimite bildet die maximale Ausgabelimite der gesamten Kundenbeziehung und wird separat festgelegt. Die Globallimite gilt für alle unter einer Kundenbeziehung geführten Karten (Haupt- und Zusatzkarten) und wird bei jeder Zahlung der Kreditkarte geprüft. Die Höhe Ihrer Globallimite entnehmen Sie bitte Ihrer Abrechnung. Verfügen Sie über mehrere Karten, können die einzelnen Kartenlimiten nicht kumuliert werden.

Für jede einzelne Karte (Haupt- und Zusatzkarte) wird eine eigenen monatliche Limite festgelegt. Diese bestimmt den höchstmöglichen Betrag, den Sie mit Ihrer Karte innerhalb des Abrechnungszeitraums beanspruchen können.

Einsatz

Die Bargeldbezugslimite wird individuell festgelegt und kann bis zu 40% der Kartenlimite pro Rechnungsperiode betragen. Bitte informieren Sie sich bei unserem Kundendienst über Ihre Bargeldbezugslimite.

Je nach Karte, Ort und Ausgabestelle (Bancomat oder Bankschalter) variieren die Gebühren. Detaillierte Angaben finden Sie auf der Gebührenübersicht.

Gebührenübersicht Privatkunden

Gebührenübersicht Unternehmen

Die Bargeldbezugslimite wird individuell von Ihrer Bank festgelegt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre Bank.

Beim kontaktlosen Bezahlen halten Sie die Karte in einem Abstand von wenigen Zentimetern an ein Zahlterminal mit Kontaktlosfunktion. Die Karte muss weder in das Terminal eingeschoben werden, noch muss sie das Terminal berühren. Die Daten für die Zahlung werden mittels Funktechnologie (Near Field Communication/NFC) verschlüsselt übermittelt.

In der Schweiz: Sie brauchen keinen PIN-Code für Beträge unter CHF 80.- einzugeben. Bei Beträgen ab CHF 80.- wird Ihr PIN-Code oder Ihre Unterschrift verlangt. Bitte beachten Sie die Display-Anzeige.

Im Ausland: Bei kleinen Beträgen ist die Eingabe des PIN-Codes nicht erforderlich. Die Betragsgrenzen sind pro Land unterschiedlich hoch festgelegt. Im EU-Raum liegt die Betragsgrenze beispielsweise bei EUR 25.-.

Die Karte muss mit dem Kontaktlos-Symbol gekennzeichnet sein und kann sofort, ohne weitere Anmeldung/Registrierung, genutzt werden.

Kontaktlos-Symbol

 

An jedem Zahlterminal mit diesem Symbol:

 

Nein, Sie können so viele Kontaktloszahlungen durchführen, wie Sie möchten.

Mit einer Karte mit Kontaktlosfunktion profitieren Sie von allen Vorteilen einer normalen Karte und können zusätzlich kontaktlos bezahlen. Halten Sie die Karte einfach kurz an das Kontaktlos-Symbol (auf dem Display oder an der Seite) - die Bestätigung erfolgt sekundenschnell. PIN-Eingabe und Unterschrift sind bis zu CHF 80.- nicht erforderlich.

Einfach

Bezahlen Sie mit nur einer Handbewegung. Das Kontaktlos-Symbol auf der Karte und dem Zahlterminal signalisiert die Möglichkeit zum kontaktlosen Bezahlen.

Kontaktlos-Symbol auf Terminal

Kontaktlos-Symbol auf Karte

Sicher

Maximale Sicherheit dank dynamischer Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung. Die Karte wird nicht aus der Hand gegeben, sie bleibt während des gesamten Zahlungsvorgangs in Ihrer Hand. Es ist nur eine Zahlung pro Kaufvorgang möglich, auch wenn die Karte mehrmals kurz nacheinander an das Zahlterminal gehalten wird. Bei Beträgen ab CHF 80.- wird zusätzlich der PIN-Code abgefragt oder die Unterschrift verlangt. Bei Einhaltung der Sorgfaltspflichten keine Haftung für finanzielle Schäden

Schnell

Der Zahlvorgang ohne PIN-Eingabe dauert nur wenige Sekunden. Keine lästige Münzen- und Bargeldsuche mehr. Kein Warten auf Rückgeld.

Das kontaktlose Bezahlen ist genauso sicher wie das Bezahlen mit einer Karte ohne Kontaktlosfunktion:

  • Die Karte bleibt während des ganzen Zahlungsvorgangs in Ihrer Hand.

  • Für eine Zahlung muss die Karte in einem Abstand von wenigen Zentimetern (näher als 4 cm) ans Zahlterminal gehalten werden.

  • Pro Kaufvorgang kann jeweils nur eine Zahlung ausgelöst werden.

  • Personenbezogene Daten (z. B. der Name des Karteninhabers) werden nicht übertragen.

  • Eine kontaktlose Zahlung kann nur bis CHF 80.- ohne Authentifizierung abgewickelt werden. Bei Transaktionen über CHF 80.- wird automatisch eine Authentifikation durchgeführt, d. h. der Karteninhaber muss seinen PIN-Code eingeben oder unterschreiben.

  • Wie beim bisherigen Einsatz der Karte muss der Händler die Zahlung vorgängig freigeben. Eine ungewollte Zahlung ist somit ausgeschlossen.

Ein Missbrauch ist - wie auch bei anderen Zahlungsformen - nie ganz auszuschliessen. Wenn Sie Ihren Sorgfaltspflichten als Karteninhaber aber nachkommen, übernimmt die Viseca allfällige Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung der Karte durch Dritte entstehen.

Die Sorgfaltspflicht umfasst im Wesentlichen folgende Verhaltensrichtlinien:

  • Rechnungen prüfen und fehlerhafte/missbräuchliche Bezüge innerhalb von 30 Tagen schriftlich beanstanden.

  • PIN geheim halten (nicht aufschreiben, nicht weitergeben).

  • Karte sorgfältig aufbewahren.

  • Karte im Falle eines Verlustes umgehend direkt bei der Viseca sperren lassen.

Dank der im Kartenchip eingebauten Sicherheitstechnologie ist dies nicht möglich. Die Karte generiert für jede Zahlung ein einzigartiges Kryptogramm (auf Grundlage der geheimen kryptografischen Schlüssel auf dem Chip des Transaktionszählers und einer zufällig vom Terminal erstellten Nummer) zur Validierung der Daten. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Genau gleich wie eine normale Kartenzahlung. Die Karte muss jedoch nicht ins Zahlterminal eingeschoben werden. Auf dem Display des Zahlterminals sehen Sie den fälligen Betrag. Halten Sie Ihre Karte im Abstand von wenigen Zentimetern (näher als 4 cm) an das Kontaktlos-Symbol. Dieses befindet sich entweder auf dem Display oder an der Seite des Zahlterminals. Nach wenigen Sekunden wird die Zahlung durch ein akustisches Signal und/oder eine visuelle Bestätigung auf dem Display bestätigt - fertig!

Mehr erfahren

Damit die verschlüsselte Kommunikation zwischen dem Gerät und der Karte möglich ist, müssen Sie Ihre Karte in einem Abstand von maximal vier Zentimetern über den Lesebereich des Zahlterminals mit Kontaktlosfunktion halten. Somit verhindern Sie auch, dass ein Betrag fälschlicherweise von anderen Karten, die sich zufälligerweise in der Nähe befinden, abgebucht wird.

Alle Transaktionen, die nicht in der Kartenwährung abgerechnet werden, gelten als Fremdwährungstransaktionen.

Auf der Monatsrechnung und in one wird bei jeder Transaktion in Fremdwährung der Umrechnungskurs, das Datum der Umrechnung sowie die Bearbeitungsgebühr aufgeführt.

Die Bearbeitungsgebühr variiert je nach Karte. Detaillierte Angaben finden Sie auf der Gebührenübersicht.

Gebührenübersicht Privatkunden

Gebührenübersicht Unternehmen

Die verwendeten Umrechnungskurse werden von der Viseca Card Services SA festgelegt und einmal täglich zur selben Uhrzeit fixiert. Bei der Festlegung des Umrechnungskurses orientiert sie sich dabei an den üblichen Marktquellen. 

Relevant ist das Datum, das die Kartenorganisation (Mastercard/Visa) für die Umrechnung von Fremdwährungen verwendet. Dieses Umrechnungsdatum ist auf Ihrer Monatsrechnung ersichtlich.

Bei Bezahlung in einer Fremdwährung (Währung, welche nicht der Kartenwährung entspricht) wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr richtet sich nach der geltenden Gebührenübersicht.

Akzeptanzstellen oder Vertragspartner sind Geschäfte und Unternehmen jeglicher Art, z.B. Warenhäuser, Shops, Tankstellen oder Parkhäuser, bei denen Sie mit Ihrer Karte Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen. Ein Mastercard- oder Visa-Logo weist in der Regel darauf hin, dass die entsprechende Karte akzeptiert wird.

Sie können Ihren PIN-Code jederzeit an jedem Bancomaten in der Schweiz ändern (ausgenommen an Postomaten). Wählen Sie keine Zahlenkombinationen, die leicht zu erraten sind, wie Geburtsdaten, Telefon- oder Autonummern. Halten Sie Ihren PIN-Code geheim und notieren Sie ihn nirgends, auch nicht in verschlüsselter Form.

Sie können den PIN-Code in der one App nachschauen oder telefonisch beim Kundendienst bestellen.

Merken Sie sich Ihren PIN-Code und notieren Sie ihn nirgends. Wählen Sie keine leicht zu erratenden Zahlenkombinationen. Geben Sie den PIN-Code immer geschützt ein und geben Sie ihn niemals an Dritte weiter. Lassen Sie Ihre Karte bei Diebstahl oder Verlust sofort sperren (24h Sperrzentrale, Telefon +41 58 958 83 83). Falls Sie eine PrePaid Karte besitzen, wählen Sie bitte die Telefonnummer +41 900 773 729 (CHF 1.-/Anruf)

Immer mehr Zahlterminals verlangen statt der Unterschrift den PIN-Code. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihren PIN-Code kennen und eingeben können, wenn dieser verlangt wird, da die Zahlung sonst nicht abgewickelt werden kann. Mit PIN-Code ist das Bezahlen schneller, bequemer und sicherer. Mehr zur Kartensicherheit

Wenn Sie einen sechsstelligen PIN-Code haben: 

Es gibt Länder, in denen der ATM nur 4-stellige PIN-Nummern akzeptiert. In der Regel funktioniert die Transaktion, wenn Sie die ersten 4 Ziffern Ihrer 6-stelligen PIN eingeben. Sollte die Transaktion mit den ersten 4 Ziffern der PIN-Nummer nicht funktionieren, suchen Sie bitte einen anderen Bancomaten oder Bankschalter auf.

Wenn Sie einen vierstelligen PIN-Code haben: 

Es gibt Länder, in denen der ATM nur 6-stellige PIN-Nummern akzeptiert. In der Regel funktioniert die Transaktion, wenn Sie den 4-stelligen PIN eingeben. Auf keinen Fall sollten Sie die PIN-Nummer mit Füllwerten von 4 auf 6 Stellen ergänzen, dies führt in jeden Fall zu PIN-Error. Sollte die Transaktion mit der 4-stelligen PIN-Nummer nicht funktionieren, suchen Sie bitte einen anderen Bancomaten oder Bankschalter auf.

Zur Sicherheit auf Reisen

Mastercard Karten von Viseca können solche Zahlungen empfangen, das Senden ist jedoch noch nicht möglich.

Das Empfangen von Gutschriften auf das Mastercard Kartenkonto ist vollkommen kostenlos. Für den Empfänger fallen keine Gebühren an.

Die Gebühren für den Sender sind abhängig vom Dienstleister oder Kartenherausgeber der Karte des Senders.

Mastercard MoneySend ermöglicht es, Gutschriften auf ein Mastercard Kartenkonto (Kredit-, Debit- oder Prepaid) über die bestehende Zahlungssysteminfrastruktur zu tätigen.

Glücksspiel

Wenn Sie bei einem inländischen Anbieter gewonnen haben, ist eine Auszahlung auf Ihre Kreditkarte möglich.
Bei ausländischen Glücksspiel-Anbietern gilt: Kundinnen und Kunden mit Visa Karte können diese Gewinne auf ihre Kreditkarte auszahlen lassen. Für Kundinnen und Kunden mit Mastercard besteht diese Möglichkeit seit August 2022 nicht mehr.
Mastercard hat seine Standards 2022 überarbeitet. Eine Gewinnauszahlung aus dem Ausland in die Schweiz ist nicht mehr möglich. Wenden Sie sich direkt an den ausländischen Glücksspielanbieter (Händler), um eine geeignete Alternative zu finden.

Kartenverlust

Nein. Die Sperrung einer Karte kann nicht aufgehoben werden.

Die Kartensperrgebühr ist nach Kartenprodukt unterschiedlich: Bei Kredit- und Prepaid-Karten kostet die Kartensperrung je nach Kartenprodukt nichts oder max. CHF 10.-. Für die Ersatzkarte werden je nach Kartenprodukt nichts oder max. CHF 20.- verrechnet.

Gebührenübersicht Kredit- und Prepaid-Karten

Gebührenübersicht Commercial Cards

In der Regel erhalten Sie eine Ersatzkarte in der Schweiz innert zwei Arbeitstagen, im Ausland innert drei bis sechs Arbeitstagen. Für den Versand ins Ausland benötigen wir die genaue Adresse Ihres Aufenthaltortes sowie eine Telefonnummer, unter der Sie der Kurier erreichen kann. Die Adresse sollte mindestens während der nächsten sechs Arbeitstage gültig sein.

Über den Viseca Kundendienst resp. bei Diebstahl oder Verlust über die 24h Sperrzentrale.

Kundendienst: Telefon +41 58 958 84 00

24h Sperrzentrale: Telefon +41 58 958 83 83

Für Prepaid Karte(n): Telefon +41 900 773 729 (CHF 1.-/Anruf)

Bei Kredit- oder Prepaid-Karten ist die Ersatzkarte je nach Kartenprodukt entweder kostenlos oder kostet max. CHF 20.-. Detaillierte Angaben finden Sie auf der Gebührenübersicht.

Gebührenübersicht Kredit- und Prepaid-Karten

Gebührenübersicht Commercial Cards

Bestellen Sie eine Ersatzkarte direkt in der one App oder kontaktieren Sie telefonisch unseren Kundendienst. Sie können die beschädigte Karte weiterhin für Online-Transaktionen oder Mobile Payment einsetzen. Die Kartennummer und der PIN-Code bleiben auf der Ersatzkarte unverändert.

Sicherheit

Zahlreiche Online-Shops im In- und Ausland verwenden 3-D Secure. Ob ein Online-Shop 3-D Secure anbietet, erkennen Sie unter anderem an den beiden Logos Visa Secure und Mastercard® Identity Check™. Bei jedem Online-Shop, der 3-D Secure anbietet, erscheint während des Bezahlvorgangs ein Fenster, in dem Sie Ihr persönliches 3-D Secure Passwort eingeben müssen. Eine selbst gewählte Sicherheitsmeldung gibt Ihnen Gewähr, dass die Passwort-Prüfung tatsächlich durch die Viseca vorgenommen wird. Wenn Sie sich bereits auf on Digital Service registriert haben, können Sie die Verifikation über die one App oder über den one SMS Code vornehmen. Das bisherige Verfahren mit persönlichem Passwort wird nun durch die Vornahme einer Bestätigung in der one App oder die Eingabe eines SMS-Code abgelöst. Die Registrierung bei one ist erforderlich, damit Sie Ihre Kredit- und Prepaid-Karten sowie Business Cards zum Bezahlen in Online-Shops (3-D Secure) weiterhin nutzen können.

Ohne Anmeldung können Sie keine Einkäufe bei 3-D Secure fähigen Online-Shops tätigen. Damit Sie Ihre Viseca Kredit-, Debit- oder Prepaid-Karte weiterhin uneingeschränkt im Internet einsetzen können, müssen Sie Ihre Karte mit dem Registrierungscode für one registrieren.

Leiten Sie bitte Phishing-Mails umgehend und kommentarlos an internetsecurity@viseca.ch weiter. Viseca Card Services SA arbeitet eng mit den internationalen Kartenorganisationen Mastercard und Visa, nationalen Behörden sowie Anti Phishing Spezialisten zusammen und wirkt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln der Verbreitung von Phishing entgegen. Ihre konkreten E-Mails tragen dazu bei, die entsprechenden Websites aus dem Internet zu entfernen.

In der Regel werden Sie per E-Mail aufgefordert, Ihre Kartendaten einzugeben, zu bestätigen oder zu verifizieren. Meist sind solche E-Mails oder Websites täuschend ähnlich aufgebaut wie die Originale. Solche E-Mails enthalten meistens einen Link. Klicken Sie nicht auf diesen Link. Diese E-Mails werden willkürlich sowohl an Kunden als auch an Nicht-Kunden von Viseca gesendet und zielen darauf ab, Kartendaten zu stehlen. Seitens Viseca Card Services SA kann ein Datenleck ausgeschlossen werden. Beim sogenannten "Phishing" werden Websites täuschend ähnlich aufbereitet wie die Original-Website und oft E-Mails mit der Aufforderung verschickt, sich mit den persönlichen Angaben einzuloggen. Unter Umständen ist nur ein Buchstabe anders in der Webadresse, was in Links praktisch nicht sichtbar ist.

Weitere Informationen

Unterschreiben Sie die Karte sofort nach Erhalt. Geben Sie den PIN-Code geschützt ein und notieren Sie diesen nirgends. Geben Sie nie Kredit-, Prepaid- oder Debitkarten-Daten zu Informationszwecken bekannt. Rufen Sie bei Diebstahl oder Kartenverlust sofort die Viseca 24h Sperrzentrale an. Weitere Informationen

Phishing ist der betrügerische Versuch, widerrechtlich an vertrauliche Daten zu gelangen. Oft werden gefälschte E-Mails mit Links auf gefälschte Websites verschickt, die erst auf den zweiten Blick als solche erkennbar sind. Dies soll Sie dazu verleiten, sensible Daten wie Kredit-, Prepaid- oder Debitkarteninformationen oder Login-Angaben zu geschützten Bereichen wie one einzugeben.

Grundsätzlich verschickt Viseca keine E-Mails, in denen eine Bestätigung/Eingabe von persönlichen Daten oder Kreditkartendetails verlangt wird (z.B. um eine gesperrte Kreditkarte oder ein Login zu entsperren). Einzige Ausnahme bilden E-Mails, die Ihnen zwecks persönlicher Registrierung beim Bonusprogramm surprize oder beim digitalen Service one zugestellt werden. In diesen E-Mails werden Sie mit Ihrem Nachnamen angesprochen. Viseca wird jedoch keine Links auf die betreffenden Websites schalten, sondern Sie immer zur persönlichen Eingabe dieser beiden Website-Adressen im Browser auffordern. Die aufgeführten Links führen auf https verschlüsselte Seiten mit einem Zertifikat der Viseca. Die Verschlüsselung erkennen Sie am https am Anfang der URL sowie am Schloss in der Browserzeile. Unsere Links zielen auf die Schweizer .ch Domäne.

Setzen Sie sich umgehend mit unserer Sperrzentrale in Verbindung, um die entsprechende Karte zu sperren. Sollten Sie auch Zugangsdaten zu one angegeben haben, erwähnen Sie diesen Umstand bitte gegenüber unseren Mitarbeitenden und sperren Sie Ihr bestehendes one Konto. Sie können jederzeit ein neues Konto anlegen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die fragliche E-Mail an internetsecurity@viseca.ch weiterleiten.

  • Installieren Sie eine Phishing-Erkennungssoftware, bleiben Sie aber trotzdem wachsam und befolgen Sie die obigen Regeln.

  • Neben Spamfilter, Antivirensoftware und Firewall sollten Sie auch immer den gesunden Menschenverstand einsetzen.

  • Verschieben Sie Phishing-E-Mails in Ihren Spam-Ordner, nachdem Sie dieselbe an internetsecurity@viseca.ch weitergeleitet haben.

    Beachten Sie auch unsere weiteren Informationen zu diesem Thema.

Ein Missbrauch - wie auch bei anderen Zahlungsformen - lässt sich nicht gänzlich ausschliessen. Wenn Sie aber Ihrer Sorgfaltspflicht als Karteninhaber nachkommen (z. B. unverzügliche Sperrung einer entwendeten Karte), übernimmt die Viseca allfällige Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung der Karte durch Dritte entstehen.

Die Sorgfaltspflicht umfasst im Wesentlichen folgende Verhaltensrichtlinien:

  • Rechnungen prüfen und fehlerhafte/missbräuchliche Bezüge innerhalb von 30 Tagen schriftlich beanstanden.

  • PIN geheim halten (nicht aufschreiben, nicht weitergeben).

  • Karte sorgfältig aufbewahren.

  • Karte im Falle eines Verlustes umgehend direkt bei der Viseca sperren lassen.

Zahlen Sie mit Ihrer Karte nur bei seriösen Anbietern. Einige Anhaltspunkte dafür sind ersichtliche Informationen über die Datenverschlüsselung, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Firma sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Drucken Sie die Bestellung, respektive die Homepage des Händlers aus oder merken Sie sich die URL. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf Vergewissern Sie sich, dass der Shop https in der URL benutzt. Diese Seiten erkennen Sie am Schloss (Security-Symbol) in der Statusleiste. Benutzen Sie für Zahlungen im Internet die 3-D Secure Technologie, wenn der Shop dies anbietet. Prüfen Sie bei Einkäufen immer die Geschäftsbedingungen des Händlers, bevor Sie Ihre Zahlkarten-Daten eingeben und Ihre Bestellung abschliessen. Oft erneuern sich die Angebote automatisch. Zudem müssen Sie gewisse Fristen für die Kündigung einhalten.

Geben Sie keine sensiblen Daten auf öffentlichen Computern ein (z.B. Internetcafé), weder für Bestellungen noch für Zugriffe auf one. Die Daten können z.B. über Keyloggers gespeichert werden.

Kontrollieren Sie die URL. Verwenden Sie zum Aufruf einer Website wenn immer möglich Ihre Bookmarks/Favoriten.

Behalten Sie bei Waren-Retouren alle Belege wie E-Mail, Post- und Kurierquittungen auf. Bei Unstimmigkeiten und Rückforderung sind diese für eine Beanstandung zwingend erforderlich. Entspricht die gelieferte Ware nicht Ihrer Bestellung (Abweichung, Mängel, Falschlieferung), müssen Sie dies beweisen - allenfalls mittels Expertise einer unabhängigen, zertifizierten Fachstelle (Fachgeschäft, Fachexperte).

Abrechnung

Wenn Sie sich mit dem Vertragspartner nicht direkt einigen können, müssen Sie eine ungerechtfertigte Belastung innert 30 Tagen ab Rechnungs-/Abrechnungsdatum (bzw. ab Erhalt des Kontoauszugs bei Debitkarten) schriftlich zusammen mit allen dazugehörenden Unterlagen (E-Mails, Briefe, Information über telefonische Kontakte, Belege etc.) bei Viseca einreichen.

Unser Beanstandungsformular finden Sie hier:

Beanstandung einer Transaktion

Füllen Sie ein Beanstandungsformular aus, wenn Ihre Karte gestohlen wurde oder Sie die Karte verloren haben.

In one sehen Sie das Datum der nächsten Rechnung. Das Rechnungsdatum hängt davon ab, welche Kreditkarte Sie besitzen und welche Zahlungsart (LSV oder Einzahlungsschein) Sie gewählt haben.

Für Rechnungsbeträge bis CHF 50.- / EUR 50.- / USD 50.-, inklusive Guthaben oder Rückzahlungen, werden nur alle 2 Monate Abrechnungen versendet. Wenn die Summe der Transaktionen weniger als CHF 70.- / EUR 70.- / USD 70.- beträgt, werden ebenfalls alle 2 Monate Abrechnungen versendet.

Im one Digital Service sind Ihre Kreditkartenrechnungen bzw. Prepaid-Karten-Abrechnungen der letzten 24 Monate als PDF abgelegt. Sofern Sie eine ältere Rechnung bzw. Abrechnung benötigen, können Sie über das Kontaktformular Kopien bestellen. Kopien, die Sie via Kontaktformular bestellen, erhalten Sie per Post.

Die Monatsrechnung wird aus Sicherheitsgründen nicht per E-Mail verschickt. Als Karteninhaber können Sie nur über mehrstufige Sicherheitsmassnahmen auf den one Digital Service und damit auf Ihre persönlichen Daten zugreifen.

Ein Kartenzuschlag ist direkt mit der Wahl der Zahlungsart verknüpft. Er wird auf dem Kaufpreis als Gebühr für Kartenzahlung aufgeschlagen und in der Regel separat auf der Händlerrechnung ausgewiesen. Der Zuschlag ist allerdings in der Transaktion enthalten und auf der Monatsrechnung Ihrer Kredit- bzw. Monatsabrechnung Ihrer Prepaid-Karte oder für Debit-Transaktionen auf Ihrem Kontoauszug nicht gesondert ausgewiesen.

Nein. Wenn ein Händler in der Schweiz einen Zuschlag in direktem Zusammenhang mit der Wahl der Zahlungsart auf Kredit- und Debitkarten erhebt, dann verstösst er gegen die Richtlinien der internationalen Kartenorganisationen Mastercard und Visa. Diese untersagen den Händlern die Verrechnung solcher Zuschläge.

Es gibt in der Schweiz kein gesetzliches Verbot, Zuschläge aufgrund der verwendeten Zahlungsart zu erheben. Allerdings hat die Wettbewerbskommission (WEKO) verfügt, dass die Kartenorganisationen (Mastercard und Visa), ihre Lizenzvorgaben in der Schweiz durchsetzen können, welche Kartenzuschläge auf Seiten der Händler verbieten.

Der Kartenzuschlag wird vom Händler auf den Kaufpreis erhoben.

Ja, ein nicht zulässig erhobener Zuschlag auf eine Kartenzahlung in der Schweiz kann von der Kartenherausgeberin beim Zahlungsabwickler des entsprechenden Händlers zurückgefordert werden.

Füllen Sie das Online-Beanstandungsformular aus. Dem Formular ist eine Rechnungskopie bzw. eine Buchungs- oder eine Bestellbestätigung beizulegen, aus welcher der Kreditkartenzuschlag zu entnehmen ist. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular samt Beilagen ist der Viseca Card Services SA innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zuzusenden.

Folgende Voraussetzungen für eine Rückforderung müssen erfüllt sein:

  • Bei der beanstandeten Gebühr handelt es sich um einen explizit ausgewiesenen Zuschlag für Kartenzahlung, welcher bei anderen Zahlungsarten nicht zur Anwendung kommt.

  • Das Ursprungsland der Transaktion ist die Schweiz.

  • Der schriftlichen Beanstandung muss eine Rechnungs-/Abrechnungskopie, eine Buchungs- oder eine Bestellbestätigung beigelegt werden, auf welcher der Zuschlag ausgewiesen ist.

  • Die vollständige Beanstandung muss innert 30 Tagen ab Rechnungs-/Abrechnungsdatum (bzw. ab Erhalt des Kontoauszugs bei Debitkarten) schriftlich bei der Viseca Card Services SA eingereicht werden.

Die Viseca Card Services SA wird die Beanstandung prüfen, den Betrag vom Zahlungsabwickler des entsprechenden Händlers zurückfordern und dem Karteninhaber gleichzeitig den Betrag gutschreiben.

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Zuschlag gutgeschrieben.

Gebühren und Zuschläge, welche im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung, dem Versand, der Lieferung, der Leistungserbringung, allfälligen Zusatzleistungen (wie z. B. Sitzplatzreservationen bei Fluggesellschaften) vom Händler erhoben werden und vom Karteninhaber akzeptiert wurden, können nicht zurückgefordert werden.

Von der Kartenherausgeberin erhobene Gebühren (wie z. B. Bearbeitungsgebühren für Ausland- und/oder Fremdwährungstransaktionen), welche separat auf der Monatsrechnung ausgewiesen werden, sind ebenfalls von einer Rückforderung ausgeschlossen.

Eine Rückforderung kann nur bei Transaktionen eingefordert werden, auf welchen ein unzulässiger Zuschlag für die Kartenzahlung von einem Schweizer Händler erhoben wurde. Andere Länder haben anderslautende Bestimmungen, welche möglicherweise einen Zuschlag erlauben.

Zahlung

Verlangen Sie das LSV-Formular bei unserem Kundendienst.

Telefon +41 58 958 84 00 Fax +41 58 958 88 85. Kunden, deren Karte von einer Partnerbank ausgestellt wurde, wenden sich bitte direkt an ihre Bank.

Die Teilzahlungs-Option ist kostenlos und wird von Viseca erst aktiviert, wenn eine positiv bestätigte Kreditfähigkeitsprüfung vorliegt. Bitte setzen Sie sich mit dem Kundendienst in Verbindung, wenn Sie die Teilzahlungs-Option nutzen möchten. Die Prüfung dauert nach Eingang der Unterlagen ca. 2 bis 3 Wochen. Kunden, deren Karte von einer Partnerbank ausgestellt wurde, wenden sich bitte direkt an ihre Bank.

Weitere Informationen

Der Teil einer Monatsrechnung, der unbezahlt bleibt, und die Beträge, die Sie im neuen Monat ausgeben, dürfen zusammen die vereinbarte Kreditlimite nicht überschreiten. Der Mindestbetrag, der sofort zu begleichen ist, wird jeweils auf der Rechnung aufgeführt (5% des Rechnungsbetrages, resp. CHF/EUR/USD 100.-). Diesen - oder einen höheren Betrag nach Ihrer Wahl - bezahlen Sie mit der mitgelieferten QR-Rechnung.

Sie brauchen Ihre Kartenkontonummer, um sich während eines Bezahlvorgangs im Rahmen eines Onlineeinkaufes für 3-D Secure anzumelden, sowie für die Registration beim Bonusprogramm surprize.

Ihre Kartenkontonummer ist auf jeder Monatsrechnung ersichtlich. Zudem ist die Kartenkontonummer in one (Web & App) abgebildet.

Soweit solche Guthaben über CHF 3 000.– liegen, gelten sie als Einlage im Sinne des Bankengesetzes. Im Falle eines Konkurses garantiert eine Partnerbank von Viseca diese Guthaben mit einer Bankgarantie.

Generieren Sie sich mit unserem QR-Generator Ihr persönliches QR-Zahlteil und überweisen Sie mit den generierten Daten den gewünschten Betrag. Innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Ihrer Zahlung ist Ihre Karte wieder einsatzbereit. 

Verwenden Sie immer Ihre persönlichen Daten der QR-Rechnung. Kennen Sie diese nicht, generieren Sie sich Ihr personalisiertes QR-Zahlteil. Nur mit diesen Daten kann Ihre Zahlung schnell und effizient Ihrem Kartenkonto bei Viseca gutgeschrieben werden (2 Arbeitstage nach der Überweisung). 

Ab 1. Oktober 2022 können nur noch der QR-IBAN und die QR-Referenznummer aus der neuen QR-Rechnung verarbeitet werden. Falls in den Zahlungstools noch die Daten der alten Rechnung (IBAN/ Referenznummer) hinterlegt sind, können diese nicht mehr verarbeitet werden. Die Zahlung wird zurückgewiesen und kommt nicht bei Viseca an. Aktualisieren Sie jetzt die Daten.

Sie können Ihren QR-Zahlteil ganz einfach selbst erstellen mit dem QR-Generator.

Sie können die Zahlteile ganz bequem in Ihrem one Web Konto unter den Zahlungsdetails bestellen. Falls Sie nicht in one registriert sind, klicken Sie bitte hier.

Sollte Ihre Karte durch eine Bank ausgestellt worden sein, bitten wir Sie, sich direkt an Ihre Hausbank zu wenden. Diese wird gerne alles Nötige für Sie in die Wege leiten. Beachten Sie hierbei bitte, dass im Falle einer über Ihre Bank herausgegebene Karte, kein Belastungskonto einer anderen Bank hinterlegt werden kann.
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