Gebühren und Zuschläge, welche im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung, dem Versand, der Lieferung, der Leistungserbringung, allfälligen Zusatzleistungen (wie z. B. Sitzplatzreservationen bei Fluggesellschaften) vom Händler erhoben werden und vom Karteninhaber akzeptiert wurden, können nicht zurückgefordert werden.
Von der Kartenherausgeberin erhobene Gebühren (wie z. B. Bearbeitungsgebühren für Ausland- und/oder Fremdwährungstransaktionen), welche separat auf der Monatsrechnung ausgewiesen werden, sind ebenfalls von einer Rückforderung ausgeschlossen.
Eine Rückforderung kann nur bei Transaktionen eingefordert werden, auf welchen ein unzulässiger Zuschlag für die Kartenzahlung von einem Schweizer Händler erhoben wurde. Andere Länder haben anderslautende Bestimmungen, welche möglicherweise einen Zuschlag erlauben.
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