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Auch Geschäftsreisen sind vor dem schlimmsten aller Fälle nicht geschützt. Die Reiseunfallversicherung leistet Entschädigung bei Unfällen mit Invalidität oder Todesfolge.
Die Reiseunfallversicherung leistet Entschädigung bei Unfällen mit Invaliditäts- oder Todesfolge während einer Geschäftsreise.
Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:
Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis und Person:
Es besteht kein Selbstbehalt.