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Auf dem Transit-Flughafen fällt Ihr Anschlussflug aus. Der Kongress findet ohne Sie statt. Mit Ihrer Kreditkarte sind die Kosten für Unterbruch, Abbruch oder Verlängerung der Reise ebenso gedeckt wie die Ausgaben für nicht genutzte Leistungen.
Geschieht etwas während Ihrer Reise, so dass Sie diese unter- oder abbrechen oder verlängern müssen? Mit der Reiseunterbruchversicherung sind Sie während der Reise gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit, Unfall oder Tod (auch von nahestehenden Personen) versichert. Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten für den nicht benutzten Teil Ihrer Reise sowie die Mehrkosten für Rückreise und Unterkunft zurück.
Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:
Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis und Person:
Es besteht kein Selbstbehalt.
Kontakt Versicherer Tel. +41 22 939 22 11 oder E-Mail