Jedes Jahr verfolgen Sie und Ihr Mann die Eröffnung des Wiener Opernballs vor dem Fernseher mit. Deswegen überraschen Sie ihn zu Weihnachten mit Eintrittskarten für den Ball. Wenige Tage vor der Abreise stürzen Sie und brechen sich ein Bein. Da Sie die Tickets mit Ihrer Kreditkarte bezahlt haben, erstattet Ihnen die Versicherung den Preis beider Tickets zurück. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Der grosse Tanz folgt in der nächsten Saison.