Sie sitzen beim Abendessen auf einer Piazza in Rom, als Ihr Mobiltelefon klingelt. Ihre Nachbarin meldet, jemand sei in Ihr Haus eingebrochen. Beim Einbruch wurde die Eingangstür beschädigt, und das Gebäude kann nicht mehr abgeschlossen werden. Nach dem ersten Schrecken telefonieren Sie mit der Versicherung. Diese trifft Vorkehrungen für eine vorübergehende Reparatur und schiesst die Kosten dafür vor. Im Wissen, dass in der Zwischenzeit keine weiteren Schäden entstehen können, können Sie Ihren Urlaub weiter geniessen.