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Karte sperren
In der one App oder +41 58 958 83 83 (24h)
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Teilen Sie die Namensänderung umgehend mit. Um Ihre Namensänderung ausführen zu können, benötigen wir aus Sicherheitsgründen Ihre alte und neue Unterschrift sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises. Senden Sie uns die Dokumente bitte per Post oder per Fax an die Nummer +41 58 958 88 85.
Gerne werden wir Ihnen nach Erhalt der Dokumente die neue Karte, ausgestellt auf Ihren neuen Namen, zustellen. Besten Dank im Voraus.
Teilen Sie uns die Adressänderung umgehend schriftlich mit. Bitte vermerken Sie immer die alte und neue Adresse und ab wann diese gültig ist.
Wenn Sie eine Kantonalbank, Entris-Banken, oder Bank Cler Karte besitzen, können Sie die Adressänderung direkt Ihrer Bank resp. Ihrem Bankberater mitteilen.
Für alle übrigen Karten senden Sie die Adressänderung bitte an Viseca.
Formular Adressänderung Privatkunden
Formular Adressänderung Geschäftskunden
Der Bevollmächtigte kann Auskünfte über die bei der Viseca verfügbaren Kundendaten, Rechnungsdetails, Transaktionen oder deren Beanstandungen, autorisierte und abgelehnte Anfragen, Bonusprogramme und den gesamten Korrespondenzwechsel einholen. Zudem ist er befugt, das auf den Namen des Vollmachtgebers lautende Kartenkonto zu kündigen. Falls erforderlich, kann der Bevollmächtigte die Karte auch sperren lassen und eine entsprechende Ersatzkarte anfordern. Die Vollmacht schliesst hingegen aus, einen Transfer von Kartenguthaben auf ein Bankkonto zu erwirken sowie eine neue Kreditkarte aus dem Portfolio der Viseca, im Namen des Vollmachtgebers, zu beantragen.
Der Bevollmächtigte kann alle Handlungen, zu denen ihn diese Vollmacht ermächtigt, auch zu seinen eigenen Gunsten oder zugunsten von Dritten vornehmen. Die Unterschriften sowie alle übrigen Erklärungen und Massnahmen des Bevollmächtigten sind für den Vollmachtgeber voll verbindlich. Der Vollmachtgeber bescheinigt die Echtheit der Unterschrift des Bevollmächtigten und akzeptiert die Gültigkeit der Vollmacht bis zum schriftlichen Widerruf.
Es wird ausdrücklich bestimmt, dass diese Vollmacht mit dem Verlust der Handlungsfähigkeit oder dem Tod des Vollmachtgebers nicht erlischt, sondern in Kraft bleiben soll (Schweiz. Obligationenrecht Art. 35).
Füllen Sie dazu das Vollmacht-Formular aus und senden Sie es an Viseca.