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Versicherungen:
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Versicherungsleistungen auf Reisen

Geschieht etwas während Ihrer Reise, so dass Sie diese unterbrechen, abbrechen oder verlängern müssen? Mit der Reiseunterbruchversicherung sind Sie während der Reise gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit, Unfall oder Tod (auch von nahestehenden Personen oder mitreisenden Personen) versichert. Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten für den nicht benutzten Teil Ihrer Reise sowie die Mehrkosten für Rückreise und Unterkunft zurück.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die Reise wird wegen eines versicherten Ereignisses unterbrochen, verlängert oder abgebrochen.
  • Es handelt sich um eine private Reise, die maximal 90 Tage dauert (unbegrenzte Reisedauer bei Visa Platinum).
  • Die Reisekosten wurden mindestens zu 60% mit einer Viseca Kreditkarte bezahlt.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis:

  • CHF 7 500.– : World Mastercard Silber, Visa Classic und Visa GKB HCD Card.
  • CHF 15 000.–  : World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard.
  • CHF 30 000.–: Visa Platinum


Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten bzw. kombinierten Zahlkarten mit Kredit-Funktion inbegriffen:

  • World Mastercard Silber/Gold
  • Visa Classic/Gold
  • Visa GKB HCD Card
  • Flying Blue World Mastercard
  • Visa Platinum

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Als versicherte Ereignisse gelten:

  • Schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod einer versicherten, mitreisenden oder nahestehenden Person.
  • Quarantäne einer versicherten oder mitreisenden Person vor der Reise.
  • Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten oder mitreisenden Person.
  • Beeinträchtigung des Eigentums am Wohnort einer versicherten oder mitreisenden Person.
  • Unvorhergesehene Ereignisse auf der geplanten Reiseroute. 
  • Diebstahl der Reisedokumente einer versicherten oder mitreisenden Person.
  • Verspätung oder Ausfall des Transportmittels während der An-, Weiter- oder Rückreise.

Der Versicherungsschutz besteht für private Reisen. Die Reise beginnt mit dem Verlassen des Wohnsitzes, beinhaltet mindestens eine Übernachtung ausserhalb des Wohnsitzes, muss einen Hin- und einen Rückweg umfassen und endet mit der Rückkehr an den Wohnsitz. Die maximale Reisedauer beträgt 90 Tage für Silber- und Goldkarten resp. ist unbegrenzt bei Visa Platinum. Ausgenommen sind die Leistungen der Medizinischen Reise-Assistance. Hier beträgt die maximale Reisedauer immer 90 Tage.

Als nahestehende Personen gelten:

  • der Ehe- oder Lebenspartner
  • Mitbewohner
  • Eltern und Stiefeltern
  • Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder und Adoptivkinder
  • Geschwister
  • Betreuungspersonen von minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen
  • Vormund kraft Gesetzes und bevormundete Personen
  • sehr enge Freunde oder Verwandte, zu denen ein intensiver Kontakt besteht.


Nahestehende Personen sind keine versicherten Personen und profitieren deshalb nicht vom Versicherungsschutz. Muss eine Reise oder eine Veranstaltung jedoch wegen Unfalls oder schwerer Erkrankung einer nahestehenden Person annulliert oder unterbrochen werden resp. kann die Veranstaltung deswegen nicht besucht werden, ist dies ein versichertes Ereignis.

Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benützung eine Gebühr zu entrichten ist. Taxis, Mietwagen und Kreuzfahrtschiffe fallen nicht unter öffentliche Verkehrs- oder Transportmittel.

Eine Krankheit oder ein Unfall, welche in einer zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Arbeitsunfähigkeit resultieren oder eine zwingende Reiseunfähigkeit ergeben.

Annullierungs- oder Umbuchungskosten sind die vom Veranstalter verrechneten Kosten, wenn die gebuchte Reise storniert beziehungsweise auf ein späteres Datum verschoben werden muss.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Die Krankheits- oder Unfallereignisse waren bereits bei der Buchung bzw. dem Antritt der Reise eingetreten oder deren Eintritt war offensichtlich.
  • Ereignisse im Zusammenhang mit Epidemien und Pandemien sind nur bei Erkrankung einer versicherten, mitreisenden oder nahestehenden Person versichert.
  • Die Reise wurde vom Veranstalter abgesagt.

Bitte lassen Sie sich über die Abreise eine Bestätigung erstellen.

Senden Sie das Schadenformular sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Abrechnungen über die nicht benutzten Leistungen
  • Abbruchbestätigung/Annullierungskostenrechnung
  • Buchungsbestätigung für die Reise
  • Nachweis des versicherten Ereignisses (z. B. detaillierter Artzbericht mit Diagnose)

 Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.

Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. den Gegenstand, das Gerät oder das Ticket mindestens zu 60% mit einer gültigen Viseca Kreditkarte resp. zwingend mit der Kredit-Funktion einer gültigen kombinierten Zahlkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Bei Unter-, Abbruch oder Verlängerung aus medizinischen Gründen muss zur Beurteilung Ihres Falles zwingend ein detailliertes Arztzeugnis mit Diagnose vom behandelnden Arzt vor Ort eingereicht werden. Ein Arztzeugnis vom Hausarzt am Wohnort ist nicht ausreichend.

Nein. Da die ursprünglich gebuchte Reise nicht mindestens zu 60% mit der Viseca Kreditkarte bzw. mit der Kredit-Funktion einer kombinierten Zahlkarte bezahlt wurde, besteht kein Versicherungsschutz.

Bei einem medizinischen Notfall während Ihrer Reise im Ausland leistet die Medizinische Reise-Assistance rund um die Uhr Hilfe. Versicherte Leistungen sind nebst der Organisation die Kostenübernahme für: - Rückreise, Rücktransport oder Rückführung - Überführung in ein geeignetes Spital - Heilungskosten (im Nachgang zur Kranken- oder Unfallversicherung) Kontaktieren Sie im Notfall bitte +41 44 283 34 18.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Während der Reise im Ausland tritt ein medizinischer Notfall ein.
  • Der Wohnsitz der versicherten Person ist in der Schweiz.
  • Es handelt sich um eine private Reise, die maximal 90 Tage dauert.
  • Eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer hat stattgefunden und das Einverständnis des Versicherers zu den getroffenen Massnahmen wurde eingeholt.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis für World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard:

  • Rückreise und Rückführung: CHF 250 000.–  für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz.
  • Heilungskosten: CHF 250 000.– für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz bis zum vollendeten 81. Lebensjahr.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis für Visa Platinum:

  • Rückreise und Rückführung: unbegrenzt  für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz.
  • Heilungskosten: CHF 500 000.– für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz bis zum vollendeten 81. Lebensjahr.

Die Leistungen werden subsidiär als Ergänzung zu den gesetzlichen schweizerischen Sozialversicherungen (Unfallversicherungen, Krankenkasse etc.) und anderen Zusatzversicherungen angeboten, sofern diese die Kosten eines notfallmässigen Spitalaufenthaltes sowie einer ambulanten Notfallbehandlung nicht vollständig decken. Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten bzw. kombinierten Zahlkarten mit Kredit-Funktion inbegriffen:

  • World Mastercard Gold
  • Visa Gold
  • Flying Blue World Mastercard
  • Visa Platinum

Die Versicherung gilt für Reisen auf der ganzen Welt, mit Ausnahme des Landes, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Wohnsitz hat.

Versichert sind schwere Krankheit, Unfall oder Tod einer versicherten Person während einer Reise in Ergänzung zu den in der gesetzlichen Krankenversicherung und Reiseunterbruchversicherung enthaltenen Leistungen.

Der Versicherungsschutz besteht für private Reisen. Die Reise beginnt mit dem Verlassen des Wohnsitzes, beinhaltet mindestens eine Übernachtung ausserhalb des Wohnsitzes, muss einen Hin- und einen Rückweg umfassen und endet mit der Rückkehr an den Wohnsitz. Die maximale Reisedauer beträgt 90 Tage für Silber- und Goldkarten resp. ist unbegrenzt bei Visa Platinum. Ausgenommen sind die Leistungen der Medizinischen Reise-Assistance. Hier beträgt die maximale Reisedauer immer 90 Tage.

Als nahestehende Personen gelten:

  • der Ehe- oder Lebenspartner
  • Mitbewohner
  • Eltern und Stiefeltern
  • Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder und Adoptivkinder
  • Geschwister
  • Betreuungspersonen von minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen
  • Vormund kraft Gesetzes und bevormundete Personen
  • sehr enge Freunde oder Verwandte, zu denen ein intensiver Kontakt besteht.


Nahestehende Personen sind keine versicherten Personen und profitieren deshalb nicht vom Versicherungsschutz. Muss eine Reise oder eine Veranstaltung jedoch wegen Unfalls oder schwerer Erkrankung einer nahestehenden Person annulliert oder unterbrochen werden resp. kann die Veranstaltung deswegen nicht besucht werden, ist dies ein versichertes Ereignis.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Die Krankheits- oder Unfallereignisse waren bereits bei der Buchung bzw. dem Antritt der Reise eingetreten oder deren Eintritt war offensichtlich.
  • Es ist zu Massnahmen und Kosten gekommen, welche nicht angeordnet oder genehmigt wurden.
  • Wenn die versicherte Person oder eine mitreisende Person im Zusammenhang mit einer Epidemie/Pandemie trotz Abraten der Regierung ihres Wohnsitzstaates oder der örtlichen Behörden an der Reisedestination gereist ist und an der entsprechenden Krankheit erkrankt;
  • Kosten für Sehhilfen, medizinische Hilfsmittel und Prothesen.
  • Reisen zum Zwecke medizinischer Behandlungen.
  • Selbstbehalte respektive Franchisen der gesetzlichen Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Unfallversicherung usw.).

Bei Eintreten eines Schadenereignisses ist der Versicherer (Telefon +41 44 283 34 18) unverzüglich zu kontaktieren und seine Zustimmung zu allfälligen Massnahmen sowie zu deren Kostenübernahme einzuholen. Die Notrufzentrale steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Bitte reichen Sie die Rechnungen zuerst bei der zuständigen Unfall- oder Krankenversicherung ein.

Senden Sie das Schadenformular sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Abrechnungen der Kranken-/Unfallversicherung bezüglich Beteiligung an den Kosten

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.

Sind Ihre Koffer nicht mit Ihrem Flug angekommen? Nehmen Sie es gelassen, denn wenn Sie mit einem öffentlichen Transportmittel reisen und Ihr Gepäck nicht innerhalb von vier Stunden nach Ihrer Ankunft an der Feriendestination eintrifft, werden die Kosten für den Einkauf von unbedingt notwendigen Anschaffungen übernommen.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Das Gepäck ist nicht innerhalb von vier Stunden nach Ankunft der versicherten Person am Zielort (ausgenommen Wohnsitz) eingetroffen.
  • Die Verspätung erfolgte beim Transport durch ein öffentliches Verkehrs- oder Transportmittel.
  • Es handelt sich um eine private Reise, die maximal 90 Tage dauert (unbegrenzte Reisedauer bei Visa Platinum).
  • Die Reisekosten wurden mindestens zu 60% mit einer Viseca Kreditkarte bezahlt.

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis:

  • CHF 500.–: World Mastercard Silber, Visa Classic und Visa GKB HCD Card.
  • CHF 1 000.–: World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard.
  • CHF 2 000.–: Visa Platinum.

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten bzw. kombinierten Zahlkarten mit Kredit-Funktion inbegriffen:

  • World Mastercard Gold
  • Visa Gold
  • Flying Blue World Mastercard
  • Visa Platinum

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Versichert ist die um mindestens vier Stunden verspätete Ankunft des Reisegepäcks der versicherten Person am Zielort (ausgenommen Wohnsitz). Die Beförderung muss durch ein öffentliches Verkehrs- oder Transportmittel erfolgen.

Der Versicherungsschutz besteht für private Reisen. Die Reise beginnt mit dem Verlassen des Wohnsitzes, beinhaltet mindestens eine Übernachtung ausserhalb des Wohnsitzes, muss einen Hin- und einen Rückweg umfassen und endet mit der Rückkehr an den Wohnsitz. Die maximale Reisedauer beträgt 90 Tage für Silber- und Goldkarten resp. ist unbegrenzt bei Visa Platinum. Ausgenommen sind die Leistungen der Medizinischen Reise-Assistance. Hier beträgt die maximale Reisedauer immer 90 Tage.

Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benützung eine Gebühr zu entrichten ist. Taxis, Mietwagen und Kreuzfahrtschiffe fallen nicht unter öffentliche Verkehrs- oder Transportmittel.

Die Idee der Gepäckverspätungsversicherung ist, Ihnen in einer Notsituation die Möglichkeit zu geben, das Nötigste bis zum Eintreffen des Gepäcks zu kaufen.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Das Reisegepäck ist bei der Rückreise an den Wohnsitz verspätet angekommen.
  • Es wurden Einkäufe nach der Lieferung des Reisegepäcks getätigt.
  • Verspätungen infolge einer Beschlagnahme des Reisegepäcks durch die Behörden.
  • Verspätungen und Kosten, die durch Übergepäck bei einer Flugreise entstehen.

Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitte kontaktieren Sie umgehend das Transportunternehmen, um die Verspätung zu melden und ein Schadenprotokoll erstellen zu lassen. Holen Sie die nötigen Bestätigungen und Nachweise ein und senden Sie uns die vollständigen Schadenunterlagen zu.

Senden Sie das Schadenformular sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Verspätungsnachweis (auch Property Irregularity Report, PIR genannt)
  • Kaufquittungen der getätigten Ersatzkäufe

 Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.

Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. den Gegenstand, das Gerät oder das Ticket mindestens zu 60% mit einer gültigen Viseca Kreditkarte resp. zwingend mit der Kredit-Funktion einer gültigen kombinierten Zahlkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Bitte wenden Sie sich zunächst an das Transportunternehmen. Wenn Ihnen von diesem nicht der gesamte Schaden erstattet wird, dann greifen die Versicherungsleistungen Ihrer Viseca Karte.

In Zukunft können Sie ganz beruhigt Ihre Reise antreten. Mit der Gepäckversicherung ist Ihr Gepäck gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlust während der Reise versichert.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Es ist zu Beschädigung oder Zerstörung, Verlust, Beraubung oder Diebstahl des Reisegepäcks während der Reise gekommen.
  • Es handelt sich um eine private Reise, die maximal 90 Tage dauert (unbegrenzte Reisedauer bei Visa Platinum).
  • Die Reisekosten wurden mindestens zu 60% mit einer Viseca Kreditkarte bezahlt.

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis:

  • CHF 5 000.– : World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard.
  • CHF 10 000.– : Visa Platinum


Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten bzw. kombinierten Zahlkarten mit Kredit-Funktion inbegriffen:

  • World Mastercard Gold
  • Visa Gold
  • Flying Blue World Mastercard
  • Visa Platinum

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Versichert sind Beschädigung, Verlust, Beraubung (Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegenüber der versicherten Person), Zerstörung oder Diebstahl des Reisegepäcks während der Reise.

Der Versicherungsschutz besteht für private Reisen. Die Reise beginnt mit dem Verlassen des Wohnsitzes, beinhaltet mindestens eine Übernachtung ausserhalb des Wohnsitzes, muss einen Hin- und einen Rückweg umfassen und endet mit der Rückkehr an den Wohnsitz. Die maximale Reisedauer beträgt 90 Tage für Silber- und Goldkarten resp. ist unbegrenzt bei Visa Platinum. Ausgenommen sind die Leistungen der Medizinischen Reise-Assistance. Hier beträgt die maximale Reisedauer immer 90 Tage.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Uhren und Schmucksachen.
  • Bargeld, Reisetickets, Abonnements, Kreditkarten und Wertpapiere.
  • Elektronische Geräte sind auf max. CHF 2 000.– pro versichertes Ereignis beschränkt.
  • Diebstahl aus einem nicht abgeschlossenen Motorfahrzeug.
  • Zurücklassen oder Abstellen von Sachen ausserhalb des direkten persönlichen Einflussbereichs der versicherten Person.
  • Schäden, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Sachen vergessen, liegen gelassen oder verlegt wurden.

Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitte kontaktieren Sie bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Zerstörung Ihres Reisegepäcks während des Transports in einem öffentlichen Verkehrsmittel umgehend das Transportunternehmen, um das weitere Vorgehen zu prüfen und sich eine schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen. Melden Sie einen Diebstahl zudem umgehend bei der zuständigen Polizeistelle und lassen Sie einen Polizeirapport erstellen. Bitte halten Sie zudem die beschädigten Gegenstände bis zur Erledigung des Schadenfalls zur Verfügung.

Senden Sie das Schadenformular sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Stellungnahme der Fluggesellschaft zum Rückerstattungsantrag
  • Polizeirapport
  • Auflistung der betroffenen Gegenstände mit Kaufquittungen
  • Reparaturrechnung oder Totalschadenbestätigung

 Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.

Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. den Gegenstand, das Gerät oder das Ticket mindestens zu 60% mit einer gültigen Viseca Kreditkarte resp. zwingend mit der Kredit-Funktion einer gültigen kombinierten Zahlkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Listen Sie im Schadenformular alle Artikel (Gepäckstück und Inhalt) mit ihrem jeweiligen Anschaffungspreis auf, welche von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung betroffen worden sind. Legen Sie den Schadenunterlagen sämtliche Kaufquittungen bei.

Um eine Rückerstattung zu prüfen, braucht der Versicherer grundsätzlich sämtliche Kaufquittungen, welche die Anschaffung des betroffenen Gegenstandes nachweisen. Bitte bewahren Sie Kaufquittungen deshalb sorgfältig auf. Sollten diese nicht mehr vorhanden sein, verlangen Sie beim Kaufort eine Kopie der Quittung. Andernfalls kann der Versicherer seine Leistungen leider nicht erbringen.

Bitte wenden Sie sich zunächst an das Transportunternehmen. Wenn Ihnen von diesem nicht der gesamte Schaden erstattet wird, dann greifen die Versicherungsleistungen Ihrer Viseca Karte.

Nein, Schäden, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Sachen vergessen, liegen gelassen oder verlegt wurden, sind nicht versichert. Bitte beachten Sie zudem, dass Uhren und Schmucksachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Nein, das Zurücklassen oder Abstellen von Sachen, auch für kurze Zeit, an einem jedermann zugänglichen Ort ausserhalb des direkten, persönlichen Einflussbereichs der versicherten Person ist nicht versichert.

Versicherte Wertgegenstände samt Zubehör müssen, wenn sie nicht getragen oder benützt werden, in einem verschlossenen, nicht jedermann zugänglichen Raum unter separatem Verschluss (Koffer, Schrank, Safe) aufbewahrt werden. Die Art der Verwahrung muss in jedem Fall dem Wert der Sache angemessen sein.

Die Transportmittelunfallversicherung leistet Entschädigungen bei Unfällen mit Invaliditäts- oder Todesfolge, die Sie als Insasse eines versicherten Transportmittels (z. B. Bus, Bahn, Taxi, Flugzeug, Schiff) erleiden.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Versichert sind folgende Transportmittel:

  • Öffentliche Verkehrs- und Transportmittel
  • Mietfahrrad
  • Mietmotorfahrrad
  • Mietmotorrad
  • Mietwagen (Personenwagen, Kleinbus, Motorhome, Camper)
  • Mietschiff (mit Segel/Motor)
  • Hubschrauber
  • Schiff
  • Skilift
  • Taxi

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die versicherte Person erleidet als Insasse eines versicherten Transportmittels einen Unfall mit Invaliditäts- oder Todesfolge.
  • Die Transportkosten wurden mindestens zu 60% mit einer Viseca Kreditkarte bezahlt.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis und Person:

  • CHF 300 000.– : World Mastercard Silber, Visa Classic, Visa GKB HCD Card und Visa Collect Card.
  • CHF 500 000.– : World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard.
  • CHF 1 000 000.–: Visa Platinum


Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten bzw. kombinierten Zahlkarten mit Kredit-Funktion inbegriffen:

  • World Mastercard Silber/Gold
  • Visa Classic/Gold
  • Visa GKB HCD Card
  • Flying Blue World Mastercard
  • Visa Platinum
  • Visa Collect Card

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Versichert sind Unfälle mit Invaliditäts- oder Todesfolge, die sich beim Transport als Insasse eines versicherten Transportmittels ereignen (inkl. Ein- und Aussteigen).

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Verstoss gegen behördliche Vorschriften
  • Fehlen von amtlichen Ausweisen und Bewilligungen
  • Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Arzneimitteln
  • Suizid oder versuchter Suizid
  • Teilnahme an Streiks oder Unruhen
  • Folgen von kriegerischen Ereignissen
  • Grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln/Unterlassen
  • Begehung von Verbrechen

Bitte informieren Sie den Versicherer unverzüglich über das Ereignis.

Senden Sie das Schadenformular sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Buchungsbeleg Transportmittel
  • Nachweis Invalidität oder Todeszertifikat

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.

 

Nein. Sie müssen die Transportkosten mindestens zu 60% mit einer Viseca Kreditkarte resp. zwingend mit der Kredit-Funktion einer kombinierten Zahlkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Wenn Sie während einer Reise als vermisst gelten oder aus einer körperlichen Notlage geborgen werden müssen, werden die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsmassnahmen übernommen.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die versicherte Person gilt während der Reise oder bei der Benutzung eines öffentlichen Verkehrs- oder Transportmittels als vermisst oder muss aus einer körperlichen Notlage geborgen werden.

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis und Person:

  • CHF 60 000.– : World Mastercard Silber, Visa Classic, Visa GKB HCD Card, World Mastercard Gold, Visa Gold, Flying Blue World Mastercard, Visa Platinum und Visa Collect Card.


Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten bzw. kombinierten Zahlkarten mit Kredit-Funktion inbegriffen:

  • World Mastercard Silber/Gold
  • Visa Classic/Gold
  • Visa GKB HCD Card
  • Flying Blue World Mastercard
  • Visa Platinum
  • Visa Collect Card

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Versichert sind durch Krankheit oder Unfall verursachte und unvorhergesehene Such-, Rettungs- und Bergungsmassnahmen.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Arzneimitteln
  • Suizid oder versuchter Suizid
  • Teilnahme an Streiks oder Unruhen
  • Folgen von kriegerischen Ereignissen
  • Grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln/Unterlassen
  • Begehung von Verbrechen

Bitte reichen Sie die Rechnungen zuerst bei der zuständigen Unfall- oder Krankenversicherung ein.

Senden Sie das Schadenformular sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Rechnung über die Rettungsmassnahmen
  • Abrechnungen der Kranken-/Unfallversicherung bezüglich Beteiligung an den Kosten

 Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.

Sie haben sich auf Ihre Reise gefreut, doch kurz vor der Abreise passiert etwas, das Ihnen den Antritt verunmöglicht? Mit der Reiseannullationsversicherung sind Sie vor der Reise gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit, Unfall oder Tod (auch von nahestehenden Personen oder mitreisenden Personen) versichert. Können Sie Ihre Reise nicht oder erst später antreten, werden Ihnen die Annullierungs- oder Umbuchungskosten zurückerstattet.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die Reise wird wegen eines versicherten Ereignisses annulliert oder später angetreten.
  • Es handelt sich um eine private Reise, die maximal 90 Tage dauert (unbegrenzte Reisedauer bei Visa Platinum).
  • Die Reisekosten wurden mindestens zu 60% mit einer Viseca Kreditkarte resp. zwingend mit der Kredit-Funktion einer kombinierten Zahlkarte bezahlt.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis:

  • CHF 10 000.– : World Mastercard Silber, Visa Classic und Visa GKB HCD Card.
  • CHF 20 000.– : World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard.
  • CHF 40 000.–: Visa Platinum


Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten bzw. kombinierten Zahlkarten mit Kredit-Funktion inbegriffen:

  • World Mastercard Silber/Gold
  • Visa Classic/Gold
  • Visa GKB HCD Card
  • Flying Blue World Mastercard
  • Visa Platinum

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Als versicherte Ereignisse gelten:

  • Schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod einer versicherten, mitreisenden oder nahestehenden Person.
  • Quarantäne einer versicherten oder mitreisenden Person vor der Reise.
  • Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten oder mitreisenden Person.
  • Beeinträchtigung des Eigentums am Wohnort einer versicherten oder mitreisenden Person.
  • Unvorhergesehene Ereignisse auf der geplanten Reiseroute. 
  • Diebstahl der Reisedokumente einer versicherten oder mitreisenden Person.
  • Verspätung oder Ausfall des Transportmittels während der An-, Weiter- oder Rückreise.

Der Versicherungsschutz besteht für private Reisen. Die Reise beginnt mit dem Verlassen des Wohnsitzes, beinhaltet mindestens eine Übernachtung ausserhalb des Wohnsitzes, muss einen Hin- und einen Rückweg umfassen und endet mit der Rückkehr an den Wohnsitz. Die maximale Reisedauer beträgt 90 Tage für Silber- und Goldkarten resp. ist unbegrenzt bei Visa Platinum. Ausgenommen sind die Leistungen der Medizinischen Reise-Assistance. Hier beträgt die maximale Reisedauer immer 90 Tage.

Als nahestehende Personen gelten:

  • der Ehe- oder Lebenspartner
  • Mitbewohner
  • Eltern und Stiefeltern
  • Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder und Adoptivkinder
  • Geschwister
  • Betreuungspersonen von minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen
  • Vormund kraft Gesetzes und bevormundete Personen
  • sehr enge Freunde oder Verwandte, zu denen ein intensiver Kontakt besteht.


Nahestehende Personen sind keine versicherten Personen und profitieren deshalb nicht vom Versicherungsschutz. Muss eine Reise oder eine Veranstaltung jedoch wegen Unfalls oder schwerer Erkrankung einer nahestehenden Person annulliert oder unterbrochen werden resp. kann die Veranstaltung deswegen nicht besucht werden, ist dies ein versichertes Ereignis.

Eine Krankheit oder ein Unfall, welche in einer zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Arbeitsunfähigkeit resultieren oder eine zwingende Reiseunfähigkeit ergeben.

Annullierungs- oder Umbuchungskosten sind die vom Veranstalter verrechneten Kosten, wenn die gebuchte Reise storniert beziehungsweise auf ein späteres Datum verschoben werden muss.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Die Krankheits- oder Unfallereignisse waren bereits bei der Buchung bzw. dem Antritt der Reise eingetreten oder deren Eintritt war offensichtlich.
  • Ereignisse im Zusammenhang mit Epidemien und Pandemien sind nur bei Erkrankung einer versicherten, mitreisenden oder nahestehenden Person versichert.
  • Die Reise wurde vom Veranstalter abgesagt.

Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitte kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter, um die Reise zu annullieren. Im Krankheitsfall konsultieren Sie einen Arzt und fordern einen detaillierten Arztbericht ein.

Senden Sie das Schadenformular sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Detaillierter Arztbericht mit Diagnose oder sonstige Nachweise des versicherten Ereignisses
  • Buchungsbestätigung für die Reise
  • Annullierungsbestätigung und Annullierungskostenabrechnung

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.

Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. den Gegenstand, das Gerät oder das Ticket mindestens zu 60% mit einer gültigen Viseca Kreditkarte resp. zwingend mit der Kredit-Funktion einer gültigen kombinierten Zahlkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Ja, bei Annullierungen aus medizinischen Gründen muss zur Beurteilung Ihres Falles zwingend ein detailliertes Arztzeugnis mit Diagnose eingereicht werden.

Sie haben einen Personenwagen gemietet und nun ist ein Sachschaden entstanden? Die Mietwagen-Vollkaskoversicherung leistet Entschädigungen bei Sachschäden an gemieteten Personenwagen infolge Diebstahl oder Sachschaden durch Dritte.
Versichert sind gemietete Personenwagen für die Beförderung von bis zu neun Personen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:
  • Die versicherte Person muss im Mietvertrag namentlich als eingetragener Fahrer aufgeführt sein sowie mindestens 21 respektive maximal 80 Jahre alt sein.
  • Die Mietdauer beträgt nicht länger als 60 Tage.
  • Die Kosten für das Mietfahrzeug wurden zu 60% mit einer gültigen Viseca Kreditkarte bezahlt.

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis:

  • CHF 100 000.– : Visa Platinum.

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten inbegriffen:
  • Visa Platinum

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Versichert sind Sachschäden am Mietwagen, Diebstahl des Mietwagens einschliesslich Reifen und Zubehör, Ausfall aller eingetragenen Fahrzeuglenker aufgrund schwerer Krankheit oder schweren Unfalls sowie Aussperrung aus dem Mietwagen.

Eine Krankheit oder ein Unfall, welche in einer zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Arbeitsunfähigkeit resultieren oder eine zwingende Reiseunfähigkeit ergeben.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit seitens des Lenkers.
  • Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Arzneimitteln.
  • Schäden an antiken Fahrzeugen, die über 20 Jahre alt oder seit mindestens 10 Jahren nicht mehr hergestellt worden sind.
  • Beschlagnahme, Wegnahme, Beschädigung oder Vernichtung durch staatliche Organe.
  • Schäden, die sich daraus ergeben, dass die versicherte Person die mit dem Mietwagen zur Verfügung gestellten Wartungs- oder Bedienungsanleitungen nicht beachtet.
  • Abnutzung oder Verschleiss.
  • Schäden, welche sich bei einem Verstoss gegen die Bedingungen des Mietvertrags ereignen.

Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitte kontaktieren Sie Ihren Fahrzeugvermieter, um das weitere Vorgehen zu prüfen und ein Schadenprotokoll erstellen zu lassen. Erstatten Sie zudem Unfallanzeige bei der örtlichen Polizei. Senden Sie uns die vollständigen Schadenunterlagen zu.

Senden Sie das Schadenformular sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Schadenprotokoll der Autovermietung
  • Schlussabrechnung der Autovermietung
  • Übernahme-/Rückgabe-Protokoll
  • Polizeirapport

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.

Nein. Sie müssen die Fahrzeugmiete mindestens zu 60% mit einer Viseca Kreditkarte resp. zwingend mit der Kredit-Funktion einer kombinierten Zahlkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Standen Sie auch schon am Mietwagenschalter und wussten nicht, welche Versicherungen Sie abschliessen sollen? Die Mietwagen-Kaskoversicherung deckt normalerweise Fahrzeugschäden und Diebstahl des Fahrzeugs. Im Schadenfall haben Sie meistens dennoch einen Selbstbehalt zu tragen.

Versichert sind gemietete Fahrzeuge bis 3 500 kg Gesamtgewicht.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Ein vom Vermieter belasteter Selbstbehalt wird infolge eines Schadens am Mietfahrzeug verrechnet.
  • Die Kosten für das Mietfahrzeug wurden zu 60% mit einer gültigen Viseca Kreditkarte bezahlt.

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis:

  • CHF 10 000.– : World Mastercard Gold, Visa Gold, Flying Blue World Mastercard und Visa Platinum.


Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten bzw. kombinierten Zahlkarten mit Kredit-Funktion inbegriffen:

  • World Mastercard Gold
  • Visa Gold
  • Flying Blue World Mastercard
  • Visa Platinum

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Versichert ist der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt, der aufgrund eines Schadens am Mietfahrzeug oder aufgrund eines Diebstahls des Mietfahrzeugs während der Mietdauer entsteht.

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der vom Mieter eines Fahrzeugs im Schadenfall selbst zu übernehmen ist.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Schäden, bei denen die leistende Versicherung keinen Selbstbehalt vorsieht.
  • Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit seitens des Lenkers.
  • Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Arzneimitteln.
  • Schäden an Wohnwagen und allen Arten von Anhängern.
  • Schäden an Taxis, Fahrzeugen im Rahmen von Carsharing-Modellen sowie Fahrzeugen von Fahrschulen.

Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitte kontaktieren Sie Ihren Fahrzeugvermieter, um das weitere Vorgehen zu prüfen und ein Schadenprotokoll erstellen zu lassen. Senden Sie uns die vollständigen Schadenunterlagen zu.

Senden Sie das Schadenformular sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Schadenprotokoll der Autovermietung
  • Schlussabrechnung der Autovermietung
  • Übernahme-/Rückgabe-Protokoll

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.

Nein. Sie müssen die Fahrzeugmiete mindestens zu 60% mit einer Viseca Kreditkarte resp. zwingend mit der Kredit-Funktion einer kombinierten Zahlkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Versicherungsleistungen beim Einkaufen

Gerade noch haben Sie sich über Ihre neue Digitalkamera gefreut, doch dann fällt sie Ihnen zu Boden und geht in die Brüche? Kein Problem, denn wenn Ihre Einkäufe einen Wert von mindestens CHF 50.– haben, sind sie bis 30 Tage nach Erwerb gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert.

Versichert sind bewegliche Gegenstände für private Zwecke, die einen Warenwert von mindestens CHF 50.– haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Es ist zu Raub, Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung, Nichtlieferung oder Falschlieferung bei Käufen über das Internet oder Nichtakzept der Warenrückgabe bei Käufen über das Internet der versicherten Sachen innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf gekommen.
  • Der versicherte Gegenstand wurde mindestens zu 60% mit einer Viseca Kreditkarte.
  • Der versicherte Gegenstand ist für private Zwecke bestimmt.
  • Der Warenwert beträgt mindestens CHF 50.–.

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis:

  • CHF 1 000.–: World Mastercard Silber, Visa Classic und Visa GKB HCD Card.
  • CHF 2 000.–: World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard.
  • CHF 5 000.–: Visa Platinum.

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten bzw. kombinierten Zahlkarten mit Kredit-Funktion inbegriffen:

  • World Mastercard Gold
  • Visa Gold
  • Flying Blue World Mastercard
  • Visa Platinum

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Versichert sind Raub (Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegenüber der versicherten Person), Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung, Nichtlieferung oder Falschlieferung bei Internetkäufen und Nichtakzept der Warenrückgabe bei Internetkäufen eines versicherten Gegenstandes.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Bargeld, Schecks, Reiseschecks, alle sonstigen Wertpapiere und Eintrittskarten.
  • Tiere und Pflanzen sowie Motorfahrzeuge.
  • Verbrauchsgüter und verderbliche Güter mit begrenzter Lebensdauer, z.B. Lebens- und Genussmittel, Kosmetikartikel usw.
  • Schmucksachen und Uhren.
  • Gebrauchtware.
  • Normale Abnutzung oder Verschleiss.
  • Fabrikations- oder Materialfehler.
  • Bedienungsfehler.

Bitte melden Sie einen Diebstahl umgehend bei der zuständigen Polizeistelle und lassen Sie einen Polizeirapport erstellen. Bitte halten Sie zudem die beschädigten Gegenstände bis zur Erledigung des Schadenfalls zur Verfügung.

Senden Sie das Schadenformular sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Auflistung der betroffenen Gegenstände mit Kaufquittungen
  • Reparaturrechnung oder Totalschadenbestätigung
  • Stellungnahme des Verkäufers zum Rückerstattungsantrag
  • Polizeirapport 

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.

Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. den Gegenstand, das Gerät oder das Ticket mindestens zu 60% mit einer gültigen Viseca Kreditkarte resp. zwingend mit der Kredit-Funktion einer gültigen kombinierten Zahlkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Ja, wenn Ihnen aus Versehen ein Gegenstand auf den Boden fällt, dann ist dies während der ersten 30 Tage ab Kauf gedeckt. Die Versicherungsdeckung gilt nicht bei mutwilliger Zerstörung.

Nein, die Leistungen der Einkaufsversicherung gelten lediglich bei Raub, Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung.

Sie haben sich auf einen Event gefreut und können nun unverhofft nicht daran teilnehmen? Mit der Ticketversicherung sind Sie gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit oder Unfall versichert. Können Sie die Veranstaltung nicht besuchen, wird Ihnen der bezahlte Ticketpreis zurückerstattet.

Versichert sind alle Event-Tickets und Eintrittskarten.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Das versicherte Ticket wurde mindestens zu 60% mit einer Viseca Kreditkarte bezahlt und wurde für private Zwecke gekauft.
  • Die Veranstaltung kann wegen eines versicherten Ereignisses nicht besucht werden.

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis:

  • CHF 1 000.–: World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard.
  • CHF 2 000.–: Visa Platinum.

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten bzw. kombinierten Zahlkarten mit Kredit-Funktion inbegriffen:

  • World Mastercard Gold
  • Visa Gold
  • Flying Blue World Mastercard
  • Visa Platinum

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Als versicherte Ereignisse gelten:

  • Schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod des Ticketinhabers oder einer nahestehenden Person.
  • Quarantäne des Ticketinhabers.
  • Verpasste Anreise wegen Verspätung oder Ausfall des öffentlichen Verkehrs- oder Transportmittels oder Ausfall des Fahrzeugs wegen Panne oder Unfall.
  • Behördliche Vorladung des Ticketinhabers vor Gericht.
  • Der Ticketinhaber ist infolge einer Verschiebung der Veranstaltung aufgrund von Militär- und Zivilschutz, bereits gebuchten Ferien, geschäftlichem Anlass oder einer Einladung zu einer Hochzeit verhindert.

Als nahestehende Personen gelten:

  • der Ehe- oder Lebenspartner
  • Mitbewohner
  • Eltern und Stiefeltern
  • Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder und Adoptivkinder
  • Geschwister
  • Betreuungspersonen von minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen
  • Vormund kraft Gesetzes und bevormundete Personen
  • sehr enge Freunde oder Verwandte, zu denen ein intensiver Kontakt besteht.


Nahestehende Personen sind keine versicherten Personen und profitieren deshalb nicht vom Versicherungsschutz. Muss eine Reise oder eine Veranstaltung jedoch wegen Unfalls oder schwerer Erkrankung einer nahestehenden Person annulliert oder unterbrochen werden resp. kann die Veranstaltung deswegen nicht besucht werden, ist dies ein versichertes Ereignis.

Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benützung eine Gebühr zu entrichten ist. Taxis, Mietwagen und Kreuzfahrtschiffe fallen nicht unter öffentliche Verkehrs- oder Transportmittel.

Eine Krankheit oder ein Unfall, welche in einer zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Arbeitsunfähigkeit resultieren oder eine zwingende Reiseunfähigkeit ergeben.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Der Veranstalter kann die vertraglichen Leistungen nicht oder nur teilweise erbringen.
  • Die Veranstaltung wurde vom Veranstalter abgesagt.
  • Der Veranstalter ist aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen verpflichtet, die nicht erbrachten Leistungen zurückzuvergüten.

Bitte konsultieren Sie bei Krankheit einen Facharzt und lassen Sie einen detaillierten Arztbericht erstellen.

Senden Sie das Schadenformular sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Buchungsbestätigung für die Veranstaltung
  • Bei Verschiebung: Verschiebungsbestätigung

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.

Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. den Gegenstand, das Gerät oder das Ticket mindestens zu 60% mit einer gültigen Viseca Kreditkarte resp. zwingend mit der Kredit-Funktion einer gültigen kombinierten Zahlkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Sie entdecken Ihren neu gekauften Fernseher innerhalb von 14 Tagen bei einem anderen Schweizer Anbieter günstiger? Bei einer Preisdifferenz von mindestens CHF 30.– wird Ihnen diese zurückerstattet.

Versichert sind bewegliche Gegenstände für private Zwecke.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Der versicherte Gegenstand wurde mindestens zu 60% mit einer Kreditkarte/Prepaid-Karte von Viseca bezahlt.
  • Der versicherte Gegenstand ist für private Zwecke bestimmt.
  • Sowohl der gekaufte Gegenstand wie auch das günstigere Vergleichsangebot stammen von einem Händler mit Sitz in der Schweiz (z.B. Ladengeschäft, Versandhandel, Internetanbieter).
  • Das identische, günstigere Vergleichsangebot wurde nachweislich innerhalb von 14 Tagen nach Kauf festgestellt.
  • Die Preisdifferenz beträgt mindestens CHF 30.–.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis:

  • CHF 1 000.– : Prepaid Mastercard und Prepaid Visa
  • CHF 2 000.– : World Mastercard Silber/Gold, Visa Classic/Gold, Visa GKB HCD Card und Flying Blue World Mastercard.
  • CHF 4 000.– : Visa Platinum


Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten bzw. kombinierten Zahlkarten mit Kredit-Funktion inbegriffen:

  • Prepaid Mastercard/Visa
  • World Mastercard Silber/Gold
  • Visa Classic/Gold
  • Visa GKB HCD Card
  • Flying Blue World Mastercard
  • Visa Platinum

Die Bestpreis-Garantie gilt für sämtliche versicherte Gegenstände, welche bei einem Händler (z. B. Ladengeschäft, Versandhandel, Internetanbieter) mit Sitz in der Schweiz gekauft wurden. Bitte achten Sie darauf, dass Internetseiten mit Domain ".ch" nicht zwingend einer Firma mit Sitz in der Schweiz gehören müssen. Das Impressum der Website gibt Ihnen über den Firmensitz des Anbieters Auskunft.

Versichert ist die Preisdifferenz zwischen dem tatsächlich bezahlten Preis und dem nachweislich festgestellten günstigeren Preisangebot, wenn Letzteres innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum gefunden wurde. Als Kaufdatum gilt das Transaktionsdatum auf der Prepaid-/Kreditkarte.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Gegenstände, welche nur einem eingeschränkten Käuferkreis angeboten werden (z. B. Studenten- oder Mitarbeitershops).
  • Gegenstände aus Geschäftsliquidationen.
  • Mobiltelefone.
  • Medizinische Hilfsmittel (z. B. Brillen, med. Geräte, Prothesen, med. Zubehör).
  • Gebrauchte Gegenstände und Secondhand-Ware.
  • Motorfahrzeuge.

Um die Preisdifferenz einzufordern, prüfen Sie, ob es sich wirklich um ein identisches Produkt mit gleichem Leistungsumfang (Lieferbedingungen, Montage, Garantiedauer, Grösse, Farbe usw.) von einem Schweizer Anbieter handelt. Holen Sie die nötigen Bestätigungen und Nachweise ein und senden Sie uns die vollständigen Schadenunterlagen zu.

Senden Sie das Schadenformular sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Datierter Nachweis der Preisdifferenz
  • Kaufquittung mit Artikelbezeichnung 

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.

Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. den Gegenstand, das Gerät oder das Ticket mindestens zu 60% mit einer gültigen Viseca Kreditkarte resp. zwingend mit der Kredit-Funktion einer gültigen kombinierten Zahlkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Ja, beim Vergleichsangebot muss es sich zwingend um den gleichen Artikel handeln. Auch die im Angebot enthaltenen Leistungen (beispielsweise Lieferbedingungen, Montage, Garantiedauer, Grösse, Farbe usw.) müssen identisch sein.

Nein, auch das Vergleichsangebot muss jedermann zugänglich sein, um die identischen Voraussetzungen für den Preisvergleich zu schaffen. Produkte, die nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich sind, können beim Vergleich nicht berücksichtigt werden.

Das günstigere Vergleichsangebot muss in den 14 Tagen nach Kaufdatum gültig sein. Bitte achten Sie beim Einreichen der Unterlagen unbedingt darauf, dass der entsprechende Nachweis erbracht wird (offiziell datiertes Angebot). Als Kaufdatum gilt das Transaktionsdatum auf Ihrer Viseca Karte.

Nein, die Preisdifferenz wird nur zurückerstattet, wenn das günstigere Vergleichsangebot bis 14 Tage nach dem Kauf festgestellt wird.

Wenn kein Prospekt verfügbar ist, dann können Sie entweder beim Fachhändler eine Bestätigung einverlangen oder einen Webseiten-Ausdruck des günstigeren Angebotes ausdrucken (inkl. Desktop-Datum). Bitte beachten Sie: Es muss in jedem Fall dokumentiert sein, um welches Produkt es sich handelt (genaue Typenbezeichnung, z.B. SONY CMR-250) und wie viel es kostet, zudem muss das Angebot datiert sein.

Ja, die Bestpreis-Garantie gilt auch für Preisaktionen, Rabatte, Ausverkauf usw. Ausgenommen sind Liquidationen und Angebote, welche nur einem eingeschränkten Käuferkreis (nicht öffentlich) angeboten werden.

Ja, solange der Kaufpreis mindestens zu 60% mit einer Kreditkarte/Prepaid-Karte resp. zwingend mit der Kredit-/Prepaid-Funktion einer kombinierten Zahlkarte von Viseca bezahlt worden ist.

Ja, vorausgesetzt es handelt sich um einen gewerbsmässigen Anbieter mit Sitz in der Schweiz und ein Angebot in/für die Schweiz.    

Nein, die Bestpreis-Garantie beschränkt sich auf Angebote von Händlern mit Firmensitz in der Schweiz.

Ja, nur wenn sowohl beim gekauften als auch beim günstigeren Vergleichsangebot allfällige Kreditkartengebühren berücksichtigt werden, herrschen die gleichen Voraussetzungen für einen Vergleich. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von den Händlern und nicht von Viseca verrechnet werden. Auf die Preispolitik der Händler haben wir keinen Einfluss.

Nein, versichert sind nur bewegliche Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch gekauft werden. Dienstleistungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Kurz nach Ablauf der Garantiedauer ist Ihr Mobiltelefon plötzlich kaputt? Ab einem Warenwert von mindestens CHF 100.– verlängert sich der Garantieschutz automatisch und ohne weitere Kosten. Im Garantiefall werden entstandene Kosten für Reparatur und Ersatz zurückerstattet.

Versichert sind Neugeräte für private Zwecke, die einen Warenwert von mindestens CHF 100.– haben und einer der folgenden Gerätekategorien angehören:

  • Elektrische Haushaltsgeräte: Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kochherde, Backöfen, Mikrowellen, Küchenmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger, Bügeleisen, Toaster, elektrische Zahnbürsten, Rasiergeräte, Haartrockner usw.
  • Elektronische Unterhaltungsgeräte: Fernseher, Beamer, DVD-/Blue-ray-Player, Heimkinosysteme, Hi-Fi-Anlagen, MP3-Player, Fotokameras, Videokameras, GPS-Geräte, Spielkonsolen usw.
  • Elektrische Kommunikationsgeräte: Mobiltelefone, Tablets, Wearables, Computer, Notebooks, Drucker, Kopierer, Faxgeräte, Scanner, externe Harddisks usw.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Das versicherte Gerät wurde mindestens zu 60% mit einer Viseca Kreditkarte bezahlt.
  • Das versicherte Gerät ist im Schadenfall nicht älter als fünf Jahre.
  • Das versicherte Gerät verfügt über eine abgelaufene Herstellergarantie oder Händlergewährleistung.
  • Das versicherte Gerät ist für private Zwecke bestimmt.
  • Das versicherte Gerät wurde bei einem Händler mit Sitz in der Schweiz oder in deren Nachbarländern (Deutschland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Italien und Österreich) oder einem auf die Schweiz ausgerichteten Onlineshop (z.B. ".ch"-Internetadresse und/oder Zahlung in CHF) gekauft.
  • Der Warenwert beträgt mindestens CHF 100.–.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis:

  • CHF 2 000.– (Garantieverlängerung um 12 Monate): World Mastercard Silber, Visa Classic und Visa GKB HCD Card.
  • CHF 5 000.–  (Garantieverlängerung um 24 Monate): World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard.
  • CHF 7 000.–  (Garantieverlängerung um 36 Monate): Visa Platinum.


Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten bzw. kombinierten Zahlkarten mit Kredit-Funktion inbegriffen:

  • World Mastercard Silber/Gold
  • Visa Classic/Gold
  • Visa GKB HCD Card
  • Flying Blue World Mastercard
  • Visa Platinum

Die Garantieverlängerung gilt für Neugeräte, welche bei einem gewerbsmässigen Anbieter (z. B. Ladengeschäft, Versandhandel, Internetanbieter) mit Sitz in der Schweiz, in deren Nachbarländern (Deutschland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Italien und Österreich) oder einem auf die Schweiz ausgerichteten Onlineshop (z. B. ".ch"-Internetadresse und/oder Zahlung in CHF) gekauft wurden. Das Impressum der Website gibt Ihnen über den Firmensitz des Anbieters Auskunft.

Versichert sind Material- und Fabrikationsmängel eines versicherten Gerätes oder Zubehörs, welche auch unter die Herstellergarantie gefallen wären.

Die Garantieverlängerung beginnt mit Ablauf der inbegriffenen Herstellergarantie bzw. Händlergewährleistung und dauert

  • 12 Monate für World Mastercard Silber, Visa Classic und Visa GKB HCD Card.
  • 24 Monate für World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard.
  • 36 Monate für Visa Platinum.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Geräte, die über keine Herstellergarantie bzw. Händlergewährleistung verfügen.
  • Geräte, die zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken genutzt werden.
  • Fehler oder Fehlfunktionen, welche vom Hersteller im Rahmen der ursprünglichen Herstellergarantie nicht angenommen werden.
  • Austauschbare Gerätekomponenten mit begrenzter Lebensdauer, die regelmässig ersetzt werden müssen (z. B. Sicherungen, Akkus, Datenträger, Computer-Mäuse, Fernbedienungen, Joysticks usw.).

Senden Sie das Schadenformular sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Kaufquittung
  • Reparaturrechnung oder Totalschadenbestätigung

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.

Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. den Gegenstand, das Gerät oder das Ticket mindestens zu 60% mit einer gültigen Viseca Kreditkarte resp. zwingend mit der Kredit-Funktion einer gültigen kombinierten Zahlkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Cyber-Leistungen

Ihre Zugangsdaten wurden gestohlen und Ihnen wurde Geld vom Konto abgebucht? Mit dem Online-Kontoschutz sind Vermögensschäden infolge missbräuchlicher Verwendung Ihrer Konten, Karten und mobilen Endgeräte versichert.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Konto, Karte oder mobiles Endgerät müssen der versicherten Person gehören.
  • Es ist zu einem Vermögensschaden aufgrund des Diebstahls persönlicher Zugangsdaten, unrechtmässigen Zugriffs auf oder missbräuchlicher Verwendung von Zahlungsmitteln sowie mobilen Endgeräten der versicherten Person gekommen

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis und Person:

  • CHF 5 000.–: World Mastercard Silber, Visa Classic und Visa GKB HCD Card.
  • CHF 10 000.–: World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard.
  • CHF 20 000.–: Visa Platinum.

Es besteht kein Selbstbehalt.

Der Service ist für Platinum Karteninhaber kostenlos. 

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten bzw. kombinierten Zahlkarten mit Kredit-Funktion inbegriffen:

  • World Mastercard Gold
  • Visa Gold
  • Flying Blue World Mastercard
  • Visa Platinum

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Versichert ist der von Dritten verursachte Vermögensschaden durch:

  • unrechtmässigen Zugriff auf ein privates Schweizer Post-, Bank- oder Fintech-Konto;
  • missbräuchliche Verwendung einer Zahlfunktion (z. B. physische oder virtuelle Karten);
  • missbräuchliche Verwendung eines mobilen Endgerätes (wie z. B. Smartphone oder Tablet), welche infolge eines Diebstahls persönlicher Zugangsdaten verursacht wird.

Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Dritte zu der Handlung weder selbst berechtigt noch von der versicherten Person beauftragt oder bevollmächtigt ist.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Die versicherte Person hat den Zeitraum zur Prüfung und Feststellung einer nicht autorisierten Zahlung ungenutzt verstreichen lassen.
  • Schäden, die dadurch entstehen, dass die versicherte Person das entsprechende Unternehmen (z. B. Kreditkarteninstitut, Handyabo-Anbieter) nicht sofort benachrichtigt hat.
  • Schäden, die als mittelbare Folge einer missbräuchlichen Handlung entstanden sind, wie z. B. entgangener Gewinn oder Zinsverluste.
  • Schäden, deren Übernahme ein ersatzpflichtiges Unternehmen (kontoführendes Geldinstitut, Kartenvertragspartner oder Netzwerkanbieter) nicht schriftlich abgelehnt hat.
  • Schäden, die dadurch entstehen, dass bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes Karten, mobile Endgeräte, Identifikations- oder Legitimationsdaten usw. gestohlen oder in den Besitz eines Dritten gelangt sind bzw. dieser davon Kenntnis erlangt hat.

Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitte erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei und dem betroffenen Finanzinstitut. Lassen Sie einen Polizeirapport  sowie eine schriftliche Erklärung zur Entschädigung des Vermögensschadens beim betroffenen Finanzinstitut erstellen.

Senden Sie das Schadenformular sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Polizeirapport 
  • Nachweis Entschädigung des betroffenen Finanzinstituts
  • Konto-/Kartenauszüge mit den missbräuchlichen Belastungen

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.

Sie werden auf einer Social-Media-Plattform massiv beleidigt oder ein Foto von Ihnen oder Ihrem Kind findet sich ohne Ihre Zustimmung im Internet wieder? Sollten Sie Opfer eines Internetdelikts werden, unterstützt Sie der Online-Rechtsschutz bei der Wahrung Ihrer Interessen. Der Online-Rechtsschutz macht Ihre Ansprüche geltend und übernimmt Anwalts- und Prozesskosten.

Kontaktieren Sie im Schadenfall bitte +41 44 283 38 05.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die versicherte Person wurde Opfer eines Computer- oder Internetdeliktes oder erleidet eine Persönlichkeits- oder Urheberrechtsverletzung im Internet

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis und Person:

  • CHF 5 000.–: World Mastercard Silber, Visa Classic und Visa GKB HCD Card.
  • CHF 10 000.–: World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard.
  • CHF 20 000.–: Visa Platinum.

Es besteht kein Selbstbehalt.

Der Service ist für Platinum Karteninhaber kostenlos. 

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten bzw. kombinierten Zahlkarten mit Kredit-Funktion inbegriffen:

  • World Mastercard Gold
  • Visa Gold
  • Flying Blue World Mastercard
  • Visa Platinum

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Versichert ist die versicherte Person als Opfer von:

  • Computer- und Internetdelikten wie zum Beispiel Kreditkartenmissbrauch, Phishing, Hacking, Skimming.
  • Identitätsdiebstahl durch missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten einer natürlichen Person durch Dritte.
  • Persönlichkeitsverletzungen im Internet, wenn die Persönlichkeit infolge eines Computer- oder Internetdelikts betroffen ist. Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte ist definiert gemäss Schweizer Recht als Opfer von Ehrverletzungen, wie z.B. Cyber-Mobbing, übler Nachrede, Verleumdung oder Beschimpfung.
  • Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Internetseiten und sozialen Netzwerken.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Fälle gegen Allianz Assistance, Dextra, deren Mitarbeiter oder Beauftragte.
  • Fälle im Zusammenhang mit einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
  • Fälle, bei denen ein haftpflichtiger Dritter oder eine Haftpflichtversicherung zur Kostenübernahme verpflichtet ist.
  • Fälle im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen oder mit Steuern, Gebühren, Abgaben und Zollangelegenheiten.
  • Fälle im Zusammenhang mit dem Handel mit Wertpapieren, Kunstgegenständen sowie mit Spekulations- und Anlagegeschäften.

Bei Eintreten eines Schadenereignisses ist der Versicherer (Telefon +41 44 283 34 05) unverzüglich zu kontaktieren und seine Zustimmung zu allfälligen Rechtsschutz-Massnahmen einzuholen. Ohne die vorherige Genehmigung des Versicherers dürfen keine Rechtsvertreter beauftragt, keine Verfahren eingeleitet, keine Vergleiche abgeschlossen und keine Rechtsmittel ergriffen werden.

Assistance-Leistungen

Im Notfall organisieren die Spezialisten der 24h-Assistance unter der Telefonnummer +41 44 283 34 18 konkrete Hilfeleistungen. Sie beschaffen Ihnen Arzt-, Spital- sowie Anwaltsadressen und unterstützen Sie beratend bei Notfällen im Ausland.

Für alle Karten ausser Prepaid.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten bzw. kombinierten Zahlkarten mit Kredit-Funktion inbegriffen:

  • World Mastercard Silber/Gold
  • Visa Classic/Gold
  • Visa GKB HCD Card
  • Flying Blue World Mastercard
  • Visa Platinum
  • Visa Collect Card
Die Versicherung gilt
  • weltweit sowie in der Schweiz für die Travel Hotline (Notrufzentrale);
  • ausserhalb des Wohnsitzstaates der versicherten Person für Kostenvorschuss bei Krankenhausaufenthalt oder im Falle von Strafverfolgungsmassnahmen oder bei Bargeldvorschuss;
  • am ständigen Wohnsitz der versicherten Person für Home Care.

Um die aufgeführten Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen, kann die versicherte Person rund um die Uhr während 365 Tagen im Jahr sowohl vor als auch während der Reise auf folgende Nummer zugreifen: Telefon +41 44 283 34 18.

Sie sind mit Ihrem privaten Fahrzeug im Ausland unterwegs und haben eine Panne oder gar einen Unfall? Mit der Fahrzeug-Assistance erhalten Sie als Platinum Karteninhaber Pannenhilfe vor Ort und eine Beteiligung an diversen Kosten für Fahrzeugbergung, Übernachtung oder Rückreise.

Kontaktieren Sie im Schadenfall bitte +41 44 283 34 18.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Versichert sind private Motorfahrzeuge (Personenwagen oder Wohnmobile) bis 3 500 kg Gesamtgewicht sowie Motorräder.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die versicherte Person ist Lenker des genutzten privaten Motorfahrzeugs.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten inbegriffen:
  • Visa Platinum
Mit Ausnahme des Wohnsitzstaats resp. ausserhalb des Wohnsitzstaates der versicherten Person erstreckt sich die geografische Deckung auf folgende Länder und Gebiete: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei (europäischer Teil), Ungarn, Kasachstan, Moldawien, Russland (bis zum Ural), Ukraine, Belarus, Zypern (griechischer Teil).

Bei Transporten über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn die Abgangs- und Bestimmungsorte innerhalb dieser örtlichen Geltung liegen.

Versichert sind im Zusammenhang mit einem von der versicherten Person gelenkten Fahrzeug Kollision, Panne, Elementarschäden, Feuer oder Vandalismus, Ausfall des Fahrzeuglenkers und Diebstahl.

Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benützung eine Gebühr zu entrichten ist. Taxis, Mietwagen und Kreuzfahrtschiffe fallen nicht unter öffentliche Verkehrs- oder Transportmittel.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Massnahmen und Kosten, die nicht durch den Versicherer angeordnet oder genehmigt wurden.
  • Wenn sich das Fahrzeug im Zeitpunkt des Ereignisses in einem Zustand befindet, der nicht den geltenden Bestimmungen der Strassenverkehrsordnung entspricht, oder wenn die vom Hersteller empfohlenen Wartungsarbeiten nicht ausgeführt wurden.
  • Pannen und Unfälle, welche sich auf nicht öffentlichen Strassen oder auf nicht offiziellen Strassen ereignen, namentlich bei Off-Road-Fahrten.
  • Wenn es sich um ein gewerblich genutztes Fahrzeug oder einen Mietwagen handelt.
  • Schäden am Fahrzeug und an mitgeführten Gütern sowie allfällige Folgekosten.
  • Die Rückführung von Tieren.
  • Die Kosten der Reparatur und der Ersatzteile.
  • Der Versicherer haftet nicht für Schäden, welche durch einen von ihm beauftragten Leistungserbringer verursacht werden.

Bei Eintreten eines Schadenereignisses ist der Versicherer (Telefon +41 44 283 34 18) unverzüglich zu kontaktieren und seine Zustimmung zu allfälligen Massnahmen sowie zu deren Kostenübernahme einzuholen. Die Notrufzentrale steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Senden Sie das Schadenformular sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Belege für Mehrkosten
  • Bei Bedarf Polizeirapport, Arztzeugnis
  • Buchungsbestätigung für die Reise

Geschieht etwas an Ihrem Wohnobjekt während Sie auf Reisen sind? Mit der Home-Assistance erhalten Sie als Platinum Karteninhaber auf Wunsch Soforthilfe vor Ort bei Einbruch-, Feuer-, Elementar- oder Wasserschäden sowie Glasbruch an Ihrem Wohnobjekt am Wohnsitz mittels Kostenvorschuss.

Kontaktieren Sie im Schadenfall bitte +41 44 283 34 18.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die versicherte Person organisiert den Zugang zum Wohnobjekt am Wohnsitz und eine Ansprechperson.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten inbegriffen:
  • Visa Platinum
Die Versicherung gilt in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, sofern die versicherte Person den Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hat.

Versichert sind Feuer-, Elementar-, Einbruch- oder Wasserschäden sowie Glasbruch, Verlust oder Diebstahl der Hausschlüssel, sofern das Wohnobjekt am Wohnsitz der versicherten Person während einer Reise davon betroffen ist.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Massnahmen, die nicht durch den Versicherer organisiert wurden.
  • Schäden aufgrund von Vernachlässigung oder allmählicher Verschlechterung des Wohnobjekts infolge fehlender Wartung seitens der versicherten Person.
  • Mauern, Tore, Hecken, Zäune, Nebengebäude, Schuppen, freistehende Garagen oder alles, was sich ausserhalb der Begrenzung der Wohnung oder des Hauses/Grundstücks befindet.
  • Installationen, die in die Zuständigkeit der entsprechenden Wasser-, Gas- und Stromversorger fallen oder in einem Mehrfamilienhaus nicht in der alleinigen Verantwortung des Versicherungsnehmers liegen.
  • Der Versicherer haftet nicht für Schäden, welche durch einen von ihm beauftragten Leistungserbringer verursacht werden.

Bei Eintreten eines Schadenereignisses ist der Versicherer (Telefon +41 44 283 34 18) unverzüglich zu kontaktieren und seine Zustimmung zu allfälligen Assistance-Massnahmen einzuholen. Die Notrufzentrale steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Senden Sie das Schadenformular sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Nachweis Schaden am/im Wohnobjekt 
  • Buchungsbestätigung für die Reise
  • Belege für Kosten 

Haben Sie einen besonderen Wunsch? Für Sie als Platinum Karteninhaber organisiert der Concierge Service fast alles, z. B. Tickets, Restaurantreservationen, Geschenke oder Blumen. Der Concierge Service ist rund um die Uhr unter +41 43 843 11 34 für Sie da.

Alle Platinum Karteninhaber sind berechtigt den Concierge Service zu nutzen.

Der Service ist für Platinum Karteninhaber kostenlos. 

Der Concierge Service ist bei der Visa Platinum Kreditkarte inbegriffen.

Illegale, unsittliche, unmoralische oder unethische Services werden vom Concierge Dienstleister nicht bearbeitet.