phone holder

Versicherungen:
Leistungen, Bedingungen, Deckungen

Nur Fragen zu diesem Stichwort anzeigen?

Versicherungsleistungen auf Reisen

Geschieht etwas während Ihrer Reise, so dass Sie diese unter- oder abbrechen oder verlängern müssen? Mit der Reiseunterbruchversicherung sind Sie während der Reise gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit, Unfall oder Tod (auch von nahestehenden Personen) versichert. Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten für den nicht benutzten Teil Ihrer Reise sowie die Mehrkosten für Rückreise und Unterkunft zurück.

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die Reise wird wegen eines versicherten Ereignisses unter- oder abgebrochen.
  • Es handelt sich um eine Geschäftsreise, die maximal 120 Tage dauert.
  • Die Reisekosten wurden zu mindestens 50% mit einer oder mehreren gültigen Viseca-Firmenkreditkarte(n) bezahlt.
  • Eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer hat stattgefunden.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis und Person:

  • CHF 5 000.–: Mastercard Business Card Silber, Mastercard Corporate Card Silber
  • CHF 10 000.–: Mastercard Business Card Gold, Mastercard Corporate Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Firmenkreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Firmenkreditkarten inbegriffen:

  • Mastercard Business Card Silber / Gold
  • Mastercard Corporate Card Silber / Gold

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Als versicherte Ereignisse gelten:

  • Schwere Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person oder einer nahestehenden Person oder des Stellvertreters am Arbeitsplatz
  • Einbruch oder Beschädigung zu Hause
  • Schwere Schwangerschaftskomplikationen
  • Unvorhergesehene Ereignisse auf der Reiseroute wie Elementarereignisse und Epidemien
  • Diebstahl von Reisedokumenten während der Reise
  • Verspätung oder Ausfall des öffentlichen Transportmittels aufgrund von Streik, schlechtem Wetter, Maschinenausfall oder Unfall
  • Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person nach erfolgter Buchung der Reise
  • Wenn ein Geschäftstermin, der den hauptsächlichen Grund für die Reise darstellt, unter- oder abgebrochen werden muss
  • Unvorhergesehene Panne oder unvorhergesehener Unfall mit dem PKW oder Taxi
  • Stornierung oder Einschränkung des öffentlichen Transportmittels aufgrund von Streik, schlechtem Wetter, Maschinenausfall oder Unfall

Damit die Reise unter den Versicherungsschutz fällt, müssen mindestens 50% aller für die Reise reservierten Leistungen mit einer oder mehreren gültigen Viseca Firmenkreditkarte(n) bezahlt worden sein.

Als Geschäftsreise gilt eine vorübergehende, bis 120 Kalendertage andauernde beruflich bedingte Abwesenheit vom Wohn- oder Arbeitsort, unter Ausschluss des Arbeitsweges. Eingeschlossen sind maximal 14 Frei- oder Ferientage, direkt zu Beginn, während oder vor Ende der Geschäftsreise.

Als nahestehende Personen gelten:

  • der Ehe- und Lebenspartner
  • Eltern
  • Kinder, Pflegekinder und Adoptivkinder
  • Geschwister
  • Schwiegereltern, Schwiegersohn/-tochter, Grosseltern und Enkelkinder der versicherten Person

Nahestehende Personen sind keine versicherten Personen und profitieren deshalb nicht vom Versicherungsschutz. Muss eine Reise jedoch wegen Unfalls oder schwerer Erkrankung einer nahestehenden Person annulliert oder unterbrochen werden, ist dies ein versichertes Ereignis.

Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benützung ein Fahrschein zu lösen ist. Private und Business Jets, für die eine Buchungsbestätigung vorliegt, sind gedeckt. Taxi und Mietwagen fallen nicht unter öffentliche Transportmittel.

Wenn eine Einlieferung in ein Spital (mindestens eine Übernachtung) notwendig ist, wenn im Rahmen der Behandlung ein in der Schweiz rezeptflichtiges Medikament vom Arzt verschrieben werden muss, wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens fünf Arbeitstagen anordnet oder eine Reiseuntauglichkeit schriftlich attestiert.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Das Schadenereignis oder die Krankheit haben bereits zum Buchungszeitpunkt bestanden.
  • Es ist zu Massnahmen und Kosten gekommen, welche nicht vorgängig angewiesen oder genehmigt wurden.
  • Die Reise wurde vom Veranstalter abgesagt.
  • Schlechter Heilungsverlauf

Bei Eintreten eines Schadenereignisses ist der Versicherer (Telefon +41 22 939 22 11) unverzüglich zu kontaktieren und seine Zustimmung zu allfälligen Massnahmen sowie zu deren Kostenübernahme einzuholen. Die Notrufzentrale steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an help@europassistance.ch:

  • Nachweis, dass die Reise zu mindestens 50% mit einer oder mehreren gültigen Viseca Firmenkreditkarte(n) bezahlt wurde (Kopie Monatsabrechnung)
  • Buchungsbestätigung
  • Annullierungs-/Umbuchungsbestätigung
  • Nachweis des versicherten Ereignisses (z. B. detaillierter Arztbericht mit Diagnose)

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer unter +41 22 939 22 11 oder help@europ-assistance.ch.

Nein. Sie müssen die Reisekosten zu mindestens 50% mit einer gültigen Viseca Firmenkreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Bei Unter-, Abbruch oder Verlängerung aus medizinischen Gründen muss zur Beurteilung Ihres Falles zwingend ein detailliertes Arztzeugnis vom behandelnden Arzt vor Ort eingereicht werden. Ein Arztzeugnis vom Hausarzt am Wohnort ist nicht ausreichend.

Nein. Da die ursprünglich gebuchte Reise nicht zu mindestens 50% mit der Viseca Firmenkreditkarte bezahlt wurde, besteht kein Versicherungsschutz.

Bei einem medizinischen Notfall während Ihrer Reise im Ausland leistet die Medizinische Reise-Assistance rund um die Uhr Hilfe. Versicherte Leistungen sind nebst der Organisation die Kostenübernahme für:

  • Rückreise, Rücktransport oder Rückführung
  • Überführung in ein geeignetes Spital - Heilungskosten im Ausland (im Nachgang zur Kranken- oder Unfallversicherung)
  • Folgekosten für die Heilung im Wohnsitzland

Wenn Sie während einer Reise als vermisst gelten oder aus einer körperlichen Notlage geborgen werden müssen, werden die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsmassnahmen übernommen.

Kontaktieren Sie im Notfall bitte +41 22 939 22 11.

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Während der Reise im Ausland tritt ein medizinischer Notfall ein.
  • Es handelt sich um eine Geschäftsreise, die maximal 120 Tage dauert.
  • Eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer hat stattgefunden und das Einverständnis des Versicherers zu den getroffenen Massnahmen wurde eingeholt

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen:

Rückreise- und Rückführungskosten

  • unbegrenzt: Mastercard Business Card Silber / Gold und Mastercard Corporate Card Silber / Gold

Heilungskosten im Ausland

  • CHF 250 000.– pro Ereignis und Person: Mastercard Business Card Silber, Mastercard Corporate Card Silber

  • CHF 500 000.– pro Ereignis und Person: Mastercard Business Card Gold, Mastercard Corporate Card Gold

Folgekosten für die Heilung im Wohnsitzland

  • CHF 50 000.– pro Ereignis und Person: Mastercard Business Card Silber / Gold und Mastercard Corporate Card Silber / Gold

Such- und Rettungskosten

  • CHF 60 000.– pro Ereignis und Person: Mastercard Business Card Silber / Gold und Mastercard Corporate Card Silber / Gold

Die Leistungen werden subsidiär als Ergänzung zu den gesetzlichen schweizerischen Sozialversicherungen (Unfallversicherungen, Krankenkasse etc.) und anderen Zusatzversicherungen angeboten, sofern diese die Kosten eines notfallmässigen Spitalaufenthaltes sowie einer ambulanten Notfallbehandlung nicht vollständig decken. Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Firmenkreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Firmenkreditkarten inbegriffen:

  • Mastercard Business Card Silber / Gold
  • Mastercard Corporate Card Silber / Gold

Die Versicherung gilt für Reisen auf der ganzen Welt, mit Ausnahme des Landes, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Wohnsitz hat.

Versichert sind schwere Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person in Ergänzung zu den in der Reiseunterbruchversicherung enthaltenen Leistungen.

Als Geschäftsreise gilt eine vorübergehende, bis 120 Kalendertage andauernde beruflich bedingte Abwesenheit vom Wohn- oder Arbeitsort, unter Ausschluss des Arbeitsweges. Eingeschlossen sind maximal 14 Frei- oder Ferientage, direkt zu Beginn, während oder vor Ende der Geschäftsreise.

Als nahestehende Personen gelten:

  • der Ehe- und Lebenspartner
  • Eltern
  • Kinder, Pflegekinder und Adoptivkinder
  • Geschwister
  • Schwiegereltern, Schwiegersohn/-tochter, Grosseltern und Enkelkinder der versicherten Person

Nahestehende Personen sind keine versicherten Personen und profitieren deshalb nicht vom Versicherungsschutz. Muss eine Reise jedoch wegen Unfalls oder schwerer Erkrankung einer nahestehenden Person annulliert oder unterbrochen werden, ist dies ein versichertes Ereignis.

Wenn eine Einlieferung in ein Spital (mindestens eine Übernachtung) notwendig ist, wenn im Rahmen der Behandlung ein in der Schweiz rezeptflichtiges Medikament vom Arzt verschrieben werden muss, wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens fünf Arbeitstagen anordnet oder eine Reiseuntauglichkeit schriftlich attestiert.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Das Schadenereignis oder die Krankheit haben bereits zum Buchungszeitpunkt bestanden.
  • Es ist zu Massnahmen und Kosten gekommen, welche nicht vorgängig angewiesen oder genehmigt wurden.
  • Kosten, die den Selbstbehalt einer Vorsorgeeinrichtung betreffen.
  • Reisen zum Zwecke medizinischer Behandlungen.
  • Kosten für Verpflegung, Telefongespräche, Arbeitsausfall sowie sonstige Vermögensschäden.

Bei Eintreten eines Schadenereignisses ist der Versicherer (Telefon +41 22 939 22 11) unverzüglich zu kontaktieren und seine Zustimmung zu allfälligen Massnahmen sowie zu deren Kostenübernahme einzuholen. Die Notrufzentrale steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an help@europassistance.ch:

  • Buchungsbestätigung
  • Rechnung Behandlungskosten
  • Abrechnungen der Kranken-/Unfallversicherung bezüglich Beteiligung an den Kosten

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer unter +41 22 939 22 11 oder help@europ-assistance.ch.

Wenn die versicherte Person über keine Kranken- oder Unfallversicherung verfügt, so erstattet der Versicherer maximal 50% der Spital- oder ambulanten Behandlungskosten zurück, sofern diese aufgrund von Krankheit oder Unfall entstanden sind, bis zum Höchstbetrag von CHF 50 000.–.

Die Reiseunfallversicherung leistet Entschädigung bei Unfällen mit Invaliditäts- oder Todesfolge während einer Geschäftsreise.

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die versicherte Person erleidet während einer Geschäftsreise einen Unfall mit Invaliditäts- oder Todesfolge.
  • Die Geschäftsreise wurde zu mindestens 50% mit einer oder mehreren gültigen Viseca-Firmenkreditkarte(n) bezahlt.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis und Person:

  • CHF 300 000.–: Mastercard Business Card Silber, Mastercard Corporate Card Silber
  • CHF 600 000.– : Mastercard Business Card Gold, Mastercard Corporate Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Firmenkreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Firmenkreditkarten inbegriffen:

  • Mastercard Business Card Silber / Gold
  • Mastercard Corporate Card Silber / Gold

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Versichert sind Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle sowie unfallähnliche Körperschädigungen, die während einer Reise auftreten.

Damit die Reise unter den Versicherungsschutz fällt, müssen mindestens 50% aller für die Reise reservierten Leistungen mit einer oder mehreren gültigen Viseca Firmenkreditkarte(n) bezahlt worden sein.

Als Geschäftsreise gilt eine vorübergehende, bis 120 Kalendertage andauernde beruflich bedingte Abwesenheit vom Wohn- oder Arbeitsort, unter Ausschluss des Arbeitsweges. Eingeschlossen sind maximal 14 Frei- oder Ferientage, direkt zu Beginn, während oder vor Ende der Geschäftsreise.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Folgen von kriegerischen Ereignissen
  • Teilnahme an Unruhen
  • Unfälle bei vorsätzlicher Ausübung eines Verbrechens oder Vergehens
  • Suizid

Bitte informieren Sie den Versicherer unverzüglich über das Ereignis unter +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch

Nein. Sie müssen die Reisekosten zu mindestens 50% mit einer gültigen Viseca Firmenkreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Sie haben sich auf Ihre Reise gefreut, doch kurz vor der Abreise passiert etwas, das Ihnen den Antritt verunmöglicht? Mit der Reiseannullationsversicherung sind Sie vor der Reise gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit, Unfall oder Tod (auch von nahestehenden Personen) versichert. Können Sie Ihre Reise nicht oder erst später antreten, werden Ihnen die Annullierungsoder Umbuchungskosten zurückerstattet.

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die Reise wird wegen eines versicherten Ereignisses unter- oder abgebrochen.
  • Es handelt sich um eine Geschäftsreise, die maximal 120 Tage dauert.
  • Die Reisekosten wurden zu mindestens 50% mit einer oder mehreren gültigen Viseca-Firmenkreditkarte(n) bezahlt.
  • Eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer hat stattgefunden.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis und Person:

  • CHF 5 000.–: Mastercard Business Card Silber, Mastercard Corporate Card Silber
  • CHF 10 000.–: Mastercard Business Card Gold, Mastercard Corporate Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Firmenkreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Firmenkreditkarten inbegriffen:

  • Mastercard Business Card Silber / Gold
  • Mastercard Corporate Card Silber / Gold

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Als versicherte Ereignisse gelten:

  • Schwere Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person oder einer nahestehenden Person oder des Stellvertreters am Arbeitsplatz
  • Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes nach erfolgter Buchung
  • Einbruch oder Beschädigung zu Hause
  • Reisewarnung durch das EDA nach erfolgter Buchung
  • Schwere Schwangerschaftskomplikationen
  • Unvorhergesehene Ereignisse auf der Reiseroute wie Elementarereignisse und Epidemien
  • Diebstahl von Reisedokumenten vor Antritt der Reise
  • Wenn ein Geschäftstermin, der den hauptsächlichen Grund für die Reise darstellt, unter- oder abgebrochen werden muss
  • Unvorhergesehene Panne oder unvorhergesehener Unfall mit dem PKW oder Taxi
  • Stornierung oder Einschränkung des öffentlichen Transportmittels aufgrund von Streik, schlechtem Wetter, Maschinenausfall oder Unfall

Damit die Reise unter den Versicherungsschutz fällt, müssen mindestens 50% aller für die Reise reservierten Leistungen mit einer oder mehreren gültigen Viseca Firmenkreditkarte(n) bezahlt worden sein.

Als Geschäftsreise gilt eine vorübergehende, bis 120 Kalendertage andauernde beruflich bedingte Abwesenheit vom Wohn- oder Arbeitsort, unter Ausschluss des Arbeitsweges. Eingeschlossen sind maximal 14 Frei- oder Ferientage, direkt zu Beginn, während oder vor Ende der Geschäftsreise.

Als nahestehende Personen gelten:

  • der Ehe- und Lebenspartner
  • Eltern
  • Kinder, Pflegekinder und Adoptivkinder
  • Geschwister
  • Schwiegereltern, Schwiegersohn/-tochter, Grosseltern und Enkelkinder der versicherten Person

Nahestehende Personen sind keine versicherten Personen und profitieren deshalb nicht vom Versicherungsschutz. Muss eine Reise jedoch wegen Unfalls oder schwerer Erkrankung einer nahestehenden Person annulliert oder unterbrochen werden, ist dies ein versichertes Ereignis.

Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benützung ein Fahrschein zu lösen ist. Private und Business Jets, für die eine Buchungsbestätigung vorliegt, sind gedeckt. Taxi und Mietwagen fallen nicht unter öffentliche Transportmittel.

Wenn eine Einlieferung in ein Spital (mindestens eine Übernachtung) notwendig ist, wenn im Rahmen der Behandlung ein in der Schweiz rezeptflichtiges Medikament vom Arzt verschrieben werden muss, wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens fünf Arbeitstagen anordnet oder eine Reiseuntauglichkeit schriftlich attestiert.

Annullierungs- oder Umbuchungskosten sind die vom Veranstalter verrechneten Kosten, wenn die gebuchte Reise storniert beziehungsweise auf ein späteres Datum verschoben werden muss.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Das Schadenereignis oder die Krankheit haben bereits zum Buchungszeitpunkt bestanden.
  • Es ist zu Massnahmen und Kosten gekommen, welche nicht vorgängig angewiesen oder genehmigt wurden.
  • Die Reise wurde vom Veranstalter abgesagt.
  • Schlechter Heilungsverlauf

Bei Eintreten eines Schadenereignisses ist der Versicherer (Telefon +41 22 939 22 11) unverzüglich zu kontaktieren und seine Zustimmung zu allfälligen Massnahmen sowie zu deren Kostenübernahme einzuholen. Die Notrufzentrale steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an help@europassistance.ch:

  • Nachweis, dass die Reise zu mindestens 50% mit einer oder mehreren gültigen Viseca Firmenkreditkarte(n) bezahlt wurde (Kopie Monatsabrechnung)
  • Buchungsbestätigung
  • Annullierungs-/Umbuchungsbestätigung
  • Nachweis des versicherten Ereignisses (z. B. detaillierter Arztbericht mit Diagnose)

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer unter +41 22 939 22 11 oder help@europ-assistance.ch.

Nein. Sie müssen die Reisekosten zu mindestens 50% mit einer gültigen Viseca Firmenkreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Ja, bei Annullierungen aus medizinischen Gründen muss zur Beurteilung Ihres Falles zwingend ein detailliertes Arztzeugnis eingereicht werden.

Auch für den Fall, dass die Geschäftskreditkarte durch einen Mitarbeiter für unzulässige Zwecke missbraucht würde und ein Vermögensschaden entsteht, ist das Unternehmen versichert.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Firmenkreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Firmenkreditkarten inbegriffen:

  • Mastercard Corporate Card Silber / Gold

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Detaillierte Informationen zum Corporate Liability Waiver und zu den versicherten Leistungen können berechtigte Firmenvertreter beim Versicherer unter +41 22 939 22 11 beziehen.

Sie haben einen Personenwagen gemietet und nun ist ein Sachschaden entstanden? Die Mietwagenversicherung leistet Entschädigungen bei Sachschäden an gemieteten Personenwagen infolge Diebstahl oder Sachschaden, welcher der versicherten Person vertraglich belastet wird. Sofern eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, wird der daraus resultierende Selbstbehalt, welcher der versicherten Person vertraglich belastet wird, bis zur vereinbarten Versicherungssumme bezahlt.

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Versichert sind gemietete Fahrzeuge bis 3 500 kg Gesamtgewicht, welche für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen sind.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die Kosten für das Mietfahrzeug wurden zu 50% mit einer gültigen Viseca-Kreditkarte bezahlt.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis:

Mietwagen-Selbstbehaltversicherung (CDW)

  • CHF 10 000.–: Mastercard Business Card Gold, Mastercard Corporate Card Gold

Mietwagen-Vollkaskoversicherung (LDW)

  • CHF 100 000.–: Mastercard Business Card Gold, Mastercard Corporate Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Firmenkreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Firmenkreditkarten inbegriffen:

  • Mastercard Business Card Gold
  • Mastercard Corporate Card Gold

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Als versicherte Ereignisse gelten:

  • Sachschäden am Mietwagen infolge Kollision, Elementarschäden, Feuer, Diebstahl, Glasschäden, Nagetiere oder Vandalismus, inklusive ein allfälliger Nutzungsausfall des Mietwagens, welcher der versicherten Person vertraglich belastet wird
  • Diebstahl des Mietwagens einschliesslich Reifen und Zubehör
  • Ausfall aller eingetragenen Fahrzeuglenker aufgrund schwerer Krankheit oder schweren Unfalls
  • Aussperrung aus dem Mietwagen

Damit die Reise unter den Versicherungsschutz fällt, müssen mindestens 50% aller für die Reise reservierten Leistungen mit einer oder mehreren gültigen Viseca Firmenkreditkarte(n) bezahlt worden sein.

Als Geschäftsreise gilt eine vorübergehende, bis 120 Kalendertage andauernde beruflich bedingte Abwesenheit vom Wohn- oder Arbeitsort, unter Ausschluss des Arbeitsweges. Eingeschlossen sind maximal 14 Frei- oder Ferientage, direkt zu Beginn, während oder vor Ende der Geschäftsreise.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit seitens des Lenkers
  • Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Arzneimitteln

Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitte kontaktieren Sie Ihren Fahrzeugvermieter, um das weitere Vorgehen zu prüfen und ein Schadenprotokoll erstellen zu lassen. Erstatten Sie im Kaskofall zudem Unfallanzeige bei der örtlichen Polizei. Melden Sie einen Diebstahl auch umgehend bei der zuständigen Polizeistelle und erstatten Sie gegen die Täterschaft Strafanzeige.

Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an travel@europassistance.ch:

  • Nachweis, dass die Miete zu mindestens 50% mit einer oder mehreren gültigen Viseca Firmenkreditkarte(n) bezahlt wurde (Kopie Monatsabrechnung)
  • Buchungsbestätigung
  • Schadenprotokoll der Mietwagenfirma
  • Bei Diebstahl: Polizeirapport

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer unter +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.

Nein. Sie müssen die Fahrzeugmiete zu mindestens 50% mit einer gültigen Viseca Firmenkreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

In Zukunft können Sie ganz beruhigt Ihre Reise antreten. Mit der Gepäckversicherung ist Ihr Gepäck gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlust während der Reise versichert.

Sind Ihre Koffer nicht mit Ihrem Flug angekommen? Nehmen Sie es gelassen, denn wenn Sie mit einem öffentlichen Transportmittel reisen und Ihr Gepäck nicht innerhalb von vier Stunden nach Ihrer Ankunft an der Feriendestination eintrifft, werden die Kosten für den Einkauf von unverzichtbarer Bekleidung und Körperpflegeartikeln übernommen.

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Es handelt sich um eine Geschäftsreise, die maximal 120 Tage dauert.
  • Die Reisekosten wurden zu mindestens 50% mit einer oder mehreren gültigen Viseca-Firmenkreditkarte(n) bezahlt.

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung zusätzlich:

  • Es ist zu Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Reisegepäcks während der Reise gekommen.
  • Die Schadenmeldung bei der dafür zuständigen Stelle ist erfolgt.

Bei Verspätung zusätzlich:

  • Das Gepäck ist nicht innerhalb von vier Stunden nach Ankunft der versicherten Person am Zielort (ausgenommen Wohnsitz) eingetroffen.
  • Die Verspätung erfolgte beim Transport durch ein öffentliches Verkehrs- oder Transportmittel.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis und Person:

  • CHF 2 500.–: Mastercard Business Card Silber, Mastercard Corporate Card Silber
  • CHF 5 000.–: Mastercard Business Card Gold, Mastercard Corporate Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Firmenkreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Firmenkreditkarten inbegriffen:

  • Mastercard Business Card Silber / Gold
  • Mastercard Corporate Card Silber / Gold

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Versichert sind Beschädigung, Verlust, Beraubung (Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegenüber der versicherten Person), Zerstörung oder Diebstahl des Reisegepäcks während der Reise. Ausgenommen ist der Diebstahl aus einem Privat- oder Mietfahrzeug. Versichert ist die Verspätung des Reisegepäcks von mindestens vier Stunden nach Ankunft am Zielort.

Damit die Reise unter den Versicherungsschutz fällt, müssen mindestens 50% aller für die Reise reservierten Leistungen mit einer oder mehreren gültigen Viseca Firmenkreditkarte(n) bezahlt worden sein.

Als Geschäftsreise gilt eine vorübergehende, bis 120 Kalendertage andauernde beruflich bedingte Abwesenheit vom Wohn- oder Arbeitsort, unter Ausschluss des Arbeitsweges. Eingeschlossen sind maximal 14 Frei- oder Ferientage, direkt zu Beginn, während oder vor Ende der Geschäftsreise.

Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benützung ein Fahrschein zu lösen ist. Private und Business Jets, für die eine Buchungsbestätigung vorliegt, sind gedeckt. Taxi und Mietwagen fallen nicht unter öffentliche Transportmittel.

Die Idee der Reisegepäckversicherung ist, Ihnen in einer Notsituation die Möglichkeit zu geben, das Nötigste bis zum Eintreffen des Gepäcks zu kaufen.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung

  • Uhren und Schmucksachen
  • Bargeld, Reisetickets, Abonnements, Kreditkarten und Wertpapiere
  • Smartphones, sofern die versicherte Person diese nicht als persönliche Effekten mit sich führt. Elektronische Geräte sind auf max. CHF 2 500.– pro versichertes Ereignis beschränkt
  • Diebstahl aus einem Privat- oder Mietfahrzeug
  • Zurücklassen oder Abstellen von Sachen, auch für kurze Zeit, an einem jedermann zugänglichen Ort ausserhalb des direkten persönlichen Einflussbereichs der versicherten Person
  • Schäden, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Sachen vergessen, liegen gelassen oder verlegt wurden

Bei Verspätung

  • Das Gepäck ist bei der Rückreise an den Wohnsitz verspätet angekommen.
  • Es wurden Einkäufe nach der Lieferung des Gepäcks getätigt.

Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Zerstörung

Bitte kontaktieren Sie umgehend das Transportunternehmen, um das weitere Vorgehen zu prüfen und sich eine schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen. Melden Sie einen Diebstahl zudem umgehend bei der zuständigen Polizeistelle und lassen Sie einen Polizeirapport erstellen. Bitte halten Sie zudem die beschädigten Gegenstände bis zur Erledigung des Schadenfalls zur Verfügung.

Verspätung

Bitte kontaktieren Sie umgehend das Transportunternehmen, um die Verspätung zu melden und ein Schadenprotokoll erstellen zu lassen.

Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an travel@europassistance.ch:

  • Nachweis, dass die Reise zu mindestens 50% mit einer oder mehreren gültigen Viseca Firmenkreditkarte(n) bezahlt wurde (Kopie Monatsabrechnung)
  • Buchungsbestätigung
  • Bei Verspätung und Beschädigung: Schadenprotokoll der Fluggesellschaft sowie Kaufquittungen/Reparaturrechnung
  • Bei Diebstahl: Polizeirapport

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer unter +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.

Nein. Sie müssen die Reisekosten zu mindestens 50% mit einer gültigen Viseca Firmenkreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Listen Sie bei der Schadenmeldung alle Artikel (Gepäckstück und Inhalt) mit ihrem jeweiligen Anschaffungspreis auf, welche von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung betroffen worden sind. Legen Sie den Schadenunterlagen sämtliche Kaufquittungen bei.

Um eine Rückerstattung zu prüfen, braucht der Versicherer grundsätzlich sämtliche Kaufquittungen, welche die Anschaffung des betroffenen Gegenstandes nachweisen. Bitte bewahren Sie Kaufquittungen deshalb sorgfältig auf. Sollten diese nicht mehr vorhanden sein, verlangen Sie beim Kaufort eine Kopie der Quittung. Andernfalls kann der Versicherer seine Leistungen leider nicht erbringen.

Bitte wenden Sie sich zunächst an das Transportunternehmen. Wenn Ihnen von diesem nicht der gesamte Schaden erstattet wird, dann greifen die Versicherungsleistungen Ihrer Viseca Firmenkreditkarte.

Nein, bei Diebstahl aus einem Privat- oder Mietfahrzeug besteht kein Versicherungsschutz für Gepäck. Prüfen Sie eine allfällige Deckung mit Ihrer Hausrat- oder Mietwagenversicherung.

Nein, Schäden, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Sachen vergessen, liegen gelassen oder verlegt wurden, sind nicht versichert. Bitte beachten Sie zudem, dass Uhren und Schmucksachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Nein, das Zurücklassen oder Abstellen von Sachen, auch für kurze Zeit, an einem jedermann zugänglichen Ort ausserhalb des direkten, persönlichen Einflussbereichs der versicherten Person ist nicht versichert.

Versicherte Wertgegenstände samt Zubehör müssen, wenn sie nicht getragen oder benützt werden, in einem verschlossenen, nicht jedermann zugänglichen Raum unter separatem Verschluss (Koffer, Schrank, Safe) aufbewahrt werden. Die Art der Verwahrung muss in jedem Fall dem Wert der Sache angemessen sein.

Assistance-Leistungen

Im Notfall organisieren die Spezialisten der 24h-Assistance unter der Telefonnummer +41 22 939 22 11 konkrete Hilfeleistungen. Sie beschaffen Ihnen Arzt-, Spital- sowie Anwaltsadressen und unterstützen Sie beratend bei Notfällen im Ausland.

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Firmenkreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Firmenkreditkarten inbegriffen:

  • Mastercard Business Card Silber / Gold
  • Mastercard Corporate Card Silber / Gold

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.