Vollmacht von Geschäftskunden für Zahlungsmittel der Viseca, inklusive Administrator in one Digital Service
Nachfolgende Bestimmungen ergänzen die im jeweiligen Kartenantrag für Geschäftskunden aufgeführten Vollmachtsbestimmungen:
Generell
Die Vollmacht ist ein integraler Teil des gültigen Vertrages für Zahlungsmittel (bspw. Kreditkartenvertrag) zwischen der Kartenherausgeberin und dem/der Vollmachtgeber/in. Die von dem/der Vollmachtgeber/in im Kartenantrag dem/der Bevollmächtigte/n erteilte Vollmacht gilt für alle Handlungen, Erklärungen und Massnahmen in mündlicher wie schriftlicher Form unter Einschluss solcher in nachweisbarer Textform (bspw. E-Mail) wie auch in digitaler Form (bspw. in one Digital Service).
Die Vollmacht bleibt gültig bis zu dem bei der Kartenherausgeberin eingegangenen Widerruf durch den/die Vollmachtgeber/in. Der Widerruf hat schriftlich oder in nachweisbarer Textform zu erfolgen.
Generell sind Änderungen bezüglich Vollmacht und/oder Bevollmächtigten unverzüglich dem zuständigen Kundenservice der Kartenherausgeberin schriftlich oder in nachweisbarer Textform mitzuteilen.
Eröffnungsdaten für Online-Zugang zu one Digital Service für Bevollmächtigte
Pro Firma dürfen von dem/der Vollmachtgeber/in gleichzeitig bis zu drei (3) Bevollmächtigte für den Online-Zugang bestellt werden. Neue Bevollmächtigte müssen durch separate Vollmacht-Formulare der Kartenherausgeberin gemeldet werden. Bereits bestehende Vollmachten können auf one Digital Service erweitert werden.
Für die Registrierung des Online-Benutzerkontos in one Digital Service erhält der/die Bevollmächtigte nach Eingang der von dem/der Vollmachtgeber/in unterzeichneten Vollmacht von der Kartenherausgeberin eine E-Mail an die im Vollmachtsformular aufgeführte E-Mail-Adresse. Im Registrierungsprozess hat sich der/die Bevollmächtigte anschliessend zu identifizieren.
Aus Vertraulichkeitsgründen darf der/die Bevollmächtigte NUR die persönliche Geschäfts-E-Mail-Adresse des/der Vollmachtgebers/Vollmachtgeberin verwenden. Nicht gestattet ist die Nutzung einer privaten E-Mail-Adresse oder die Verbindung mit einem privat genutzten one Benutzerkonto.
Die von der Kartenherausgeberin dem/der Bevollmächtigten zugestellten Zugangsdaten sind persönlich, nicht übertragbar und dürfen nicht weitergegeben werden. Der/Die Bevollmächtigte ist für die sorgfältige Nutzung, Aufbewahrung und Geheimhaltung dieser Zugangsdaten persönlich verantwortlich.
Die Vollmacht untersteht materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Der/Die Vollmachtgeber/in und der/die Bevollmächtigte anerkennen die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der Kartenherausgeberin. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.