Kostenlos parkieren am Flughafen Zürich

Ob Sie zum Einkaufen, für einen Event oder für eine Reise an den Flughafen Zürich fahren: Mit Ihrer Visa Platinum Karte parkieren Sie in den Parkhäusern des Flughafens Zürich bis zu 24 Stunden kostenlos. Und das 24-mal im Kartenjahr. 

Beispiel:
Sie haben Ihre Karte im Oktober 2022 erhalten. Im Laufe eines Jahres – also bis September 2023 – können Sie den Service 24-mal nutzen. Ihr Kontingent erneuert sich alle zwölf Monate.

1. Einfahren

An der Einfahrtsschranke des Parkhauses halten Sie Ihre Visa Platinum Karte an das Kontaktlos-Zeichen. Wenn Sie Mobile Payment aktiviert haben, verwenden Sie hier ganz bequem Ihr Smartphone oder Ihre Smartwatch. 
Die Schranke öffnet sich, und Sie stellen Ihren Wagen auf dem Parkplatz Ihrer Wahl ab.

2. Ausfahrtsticket abholen

Bevor Sie zum Auto zurückkehren, holen Sie sich im Service Center Ihr Ausfahrtsticket ab. Dazu weisen Sie Ihre Visa Platinum Karte vor und geben Ihr Autokennzeichen an. Bei einer Parkdauer bis zu 24 Stunden parkieren Sie gratis. Falls Sie länger parkiert haben, werden Ihnen die letzten 24 Stunden abgezogen und Sie müssen mit Ihrer Platinum Karte nur den Restbetrag bezahlen.

 

Tipp

Autokennzeichen merken: Das Ausfahrtsticket ist individuell. Deswegen benötigt das Personal im Service Center Ihr Autokennzeichen. Die beiden Parkhäuser in unmittelbarer Nähe zum Service Center sind P1 und P2. Das Service Center ist zu den Betriebszeiten des Flughafens geöffnet.

3. Losfahren

Sie schieben Ihr Ausfahrtsticket in die Ausfahrtssäule ein, und die Schranke öffnet sich.

Gute Fahrt!

Disclaimer

Dieses Angebot ermöglicht Inhaberinnen und Inhabern von Visa Platinum Karten, jährlich 24-mal bis zu 24 Stunden lang kostenlos in den Parkhäusern des Flughafens Zürich zu parkieren. Eine Kumulation von Parking-Vorgängen und eine Kumulation mit anderen Vergünstigungen ist nicht möglich.Viseca behält sich vor, das Angebot jederzeit auszusetzen, zu limitieren oder zu ändern und wird dies in angemessener Form publizieren.Viseca behält sich vor, dem Kunden allfällig unzulässig bezogene kostenlose Parking-Vorgänge nachträglich entsprechend der gültigen Gebührenordnung des Flughafens Zürich auf seinem Kartenkonto zu belasten, und der Kunde verpflichtet sich, diese zu zahlen.