Teilnahmebedingungen

 

1. Veranstalterin des Gewinnspiels ist Viseca Card Services SA, Hagenholzstrasse 56, 8050 Zürich, Schweiz (nachfolgend: «Viseca»). An der Durchführung des Gewinnspiels wirkt folgendes von Viseca und Visa Europe beauftragtes Unternehmen mit: D&K Sports Management GmbH, Gymelsdorfergasse 4/1, 2700 Wiener Neustadt, Österreich.

2. Am Gewinnspiel «Eines von 5 exklusiven Wochenenden in der olympischen Hauptstadt Lausanne gewinnen» («Gewinnspiel») teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, die zum Zeitpunkt der Teilnahme eine von Viseca herausgegebene Visa Kreditkarte besitzen. Die Teilnahme ist kostenlos. Der Wettbewerb startet am 19.06.2024 und endet am 19.07.2024 («Teilnahmeschluss»).
 
3. Die Teilnahme erfolgt über die Registrierung auf der Wettbewerbsseite www.viseca.ch/de/landingpages/visa-2024. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht möglich. Mit Vollendung der Registrierung akzeptieren die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels.
 
4. Zu gewinnen gibt es 5 exklusive Wochenenden in der olympischen Hauptstadt Lausanne für je zwei Personen. Diese beinhalten die Anreise mit dem Zug, 1. Klasse, 2 Nächte in einem 4-Sterne-Hotel, Eintritt in das olympische Museum, Essen und Getränke sowie ein französisches Dinner.
Die Gewinner werden über die bei der Registrierung angegebene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse informiert. Melden sich die benachrichtigten Gewinner nicht bis zum 09.08.2024 um 24:00 Uhr, verfällt der Gewinn.

5. Die Verlosung findet unter allen gültig registrierten Teilnehmenden, welche im Gewinnspielzeitraum vom 19. Juni bis 19. Juli 2024 mindestens drei Transaktionen getätigt haben, nach Teilnahmeschluss statt. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ohne Transaktionen ist möglich. Dazu eine Postkarte an Viseca senden mit dem Hinweis «Visa – Wochenende in der olympischen Hauptstadt Lausanne». Adresse: Viseca Card Services SA, Marketing, Hagenholzstrasse 56, 8050 Zürich.
Eine Barauszahlung oder ein Umtausch der Preise ist nicht möglich. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt. Allfällige durch den Gewinn anfallende Steuern, Gebühren oder Abgaben sind vom jeweiligen Gewinner zu tragen.
 
6. Vom Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeitende von Viseca, mit ihr verbundener Unternehmen sowie Mitarbeitende der an der Durchführung des Gewinnspiels mitwirkenden Unternehmen. Gewinnspielagenten und Gewinnspielclubs sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Unzulässig ist ferner die Teilnahme über eine automatische Teilnahmesoftware oder die Manipulation des Gewinnspiels.

7. Teilnehmende, die sich nicht an diese Teilnahmebedingungen halten, können ohne Mitteilung und Begründung von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesen Fällen ist Viseca berechtigt, Gewinne nicht zu vergeben oder nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern sowie einen alternativen Gewinner zu ermitteln.

8. Viseca kann die Daten der Teilnehmenden zur Durchführung des Gewinnspiels sowie zu weiteren Marketing- oder sonstigen Kommunikationszwecken gemäss der geltenden allgemeinen Datenschutzerklärung verwenden (siehe Ziff. 1.3 unter https://www.viseca.ch/de/datenschutz/viseca) und an die mitwirkenden und beauftragten Unternehmen weitergeben. Die Teilnehmenden sind jederzeit berechtigt, Viseca die weitere Verwendung ihrer Daten zu untersagen und zwar mittels schriftlicher Mitteilung (auch per E-Mail) an Viseca.

9. Viseca behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden, insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmenden keine Ansprüche gegen Viseca.

10. Viseca schliesst soweit gesetzlich zulässig jede Haftung und Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel und der Einlösung der Gewinne aus. Ferner haftet Viseca nicht für technische Ausfälle der Website, einschliesslich der Netzwerk-Server oder Hardwarefehler, Viren, Fehler in der Programmierung oder andere Fehler in der Übertragung ausserhalb ihrer Kontrolle.

11. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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