Änderung |
Bisher |
Neu ab 1. Januar 2022 |
Versicherer |
Drei Versicherungsgesellschaften:
- Zurich Versicherung
- Europ Assistance
- Allianz Assistance
|
Allianz Assistance |
Voraussetzung Kartenzahlung |
Um Versicherungsschutz zu erhalten, mussten einige Deckungen zu 100% oder 80% mit der Karte bezahlt worden sein.
Beispiel Versicherungsschutz Bestpreis-Garantie:
«Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der erworbene Gegenstand durch die versicherte Person zu 100% mit einer gültigen Kreditkarte bezahlt worden ist.»
|
Generell muss eine Reiseleistung oder Sache, bei welcher als Deckungsvoraus-setzung eine Kartenzahlpflicht besteht, nur noch zu mindestens 60% mit der Karte bezahlt werden. |
Versicherungssummen pro Jahr |
Die meisten Versicherungssummen waren pro Ereignis und Jahr definiert.
Beispiel Reise-Annullationsversicherung:
«In jedem Fall zahlt der Versicherer maximal den versicherten Betrag pro Jahr und Karte»
Hatte folglich eine Familie von einem Karteninhaber einer Silber-/Classic-Karte (Versicherungssumme CHF 10'000) im selben Jahr zwei Reise-Annullationen mit jeweils einem Versicherungswert von CHF 7'500, wären beim zweiten Ereignis nur noch CHF 2'500 vergütet worden (Limite pro Ereignis und Jahr von CHF 10'000).
|
Alle Versicherungssummen gelten neu pro Ereignis (Schadenfall).
Hat ein Karteninhaber (z. B. Silber/ Classic) mehr als ein Versicherungsereignis im selben Jahr, so gilt neu die maximal versicherte Summe von CHF 10'000 für jedes einzelne Ereignis, also unabhängig von bereits für andere Schadenfälle bezogene Leistungen im gleichen Kalenderjahr.
|
Pandemien und Epidemien |
Für die Reisedeckungen waren Pandemien bisher nicht ausdrücklich erwähnt.
Für Epidemien galt folgende Deckung:
«Epidemien…. wenn diese das Leben der versicherten Person konkret gefährden oder aufgrund dieser Ereignisse von amtlicher Stelle (EDA) von einer Weiterreise ausdrücklich abgeraten wird.»
|
Neu sind Folgen von Epidemien oder Pandemien grundsätzlich ausgeschlossen.
Wichtige Ereignisse bleiben aber versichert und sind folgendermassen geregelt:
- Reiseannullation oder -abbruch, wenn eine Person an Covid-19 erkrankt und nicht reisen kann.
- Wenn eine Person aufgrund Verdachtes auf Covid-19 sich in Quarantäne begeben muss.
Beispiele für nicht versicherte Ereignisse in Zusammenhang mit Epidemien und Pandemien:
- Reiseannullation wegen Reiseverhinderung aufgrund einer Grenzschliessung.
|
Reisedauer |
Reisen waren bisher versichert, sofern sie unter anderem maximal 45 Tage dauerten.
Beispiel Reisedefinition:
«Reise: Diese beginnt mit dem Verlassen des Wohnsitzes, dauert maximal 45 Tage, beinhaltet mindestens eine Übernachtung ausserhalb des Wohnsitzes, muss einen Hin- und einen Rückweg umfassen und endet mit der Rückkehr an den Wohnsitz.»
|
Eine Reise darf neu bis zu 90 Tage dauern, damit die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt sind. |
Versicherte Personen - Kinder |
Der versicherte Personenkreis war bezüglich Kinder bis anhin folgendermassen definiert:
«…sowie unterstützungsberechtigte ledige Kinder des Karteninhabers bzw. des Konkubinats Partners bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, welche im gleichen Haushalt leben.» |
Die Definition für Kinder wurde vereinfacht und der Versicherungsschutz ausgeweitet:
Neu sind auch Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr versichert, die nicht im selben Haushalt leben, sofern sie ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
|
Nahestehende Personen |
Bei der Reiseannullationsversicherung besteht unter anderem Versicherungsschutz bei schwerer Krankheit, Unfall oder Tod von nahestehenden Personen, die nicht an der Reise teilnehmen. |
Die nahestehenden Personen wurden erweitert mit:
Betreuungspersonen von nicht mitreisenden minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, sehr enge Freunde, Nichten, Neffen, Schwager, Stiefeltern, Mitbewohner und weitere.
|
Versicherte Ereignisse und Leistungen |
Bei den Reisedeckungen waren folgenden Ereignisse oder Leistungen nicht versichert:
- Annullation oder Abbruch der Reise aufgrund Ausfalls des Reisepartners z. B. wegen Unfall oder Krankheit
- Verpasste An- oder Weiterreise wegen Ausfalls des für die Reise verwendeten Privatfahrzeugs oder Mietwagens aufgrund von Unfall oder Panne
- Mehrkosten für Nachreise und den nicht benutzten Teil der Reise, wenn die versicherte Person aufgrund eines versicherten Ereignisses die Reise verspätet antritt
|
Neu sind diese Ereignisse und Leistungen versichert:
- Annullation oder Abbruch der Reise aufgrund Ausfalls des Reisepartners z. B. wegen Unfall oder Krankheit
- Verpasste An- oder Weiterreise wegen Ausfalls des für die Reise verwendeten Privatfahrzeugs oder Mietwagens aufgrund von Unfall oder Panne
- Mehrkosten für Nachreise und den nicht benutzten Teil der Reise, wenn die versicherte Person aufgrund eines versicherten Ereignisses die Reise verspätet antritt
|
Reise- und Flugunfallversicherung |
Bisher hiess diese Versicherungsdeckung wie folgt: «Reise- und Flugunfallversicherung» |
Diese Versicherungsdeckung heisst neu: «Transportmittelunfallversicherung» |
Such- und Rettungskosten |
Waren bis anhin bei den Deckungen Reise- und Flugunfallversicherung sowie Medizinische Reise-Assistance integriert. |
Neu werden die Such- und Rettungskosten als separate Deckung aufgeführt. Die Leistungen bleiben unverändert. |
Einkaufs- und Transportversicherung |
Die Einkaufsversicherung deckt Kosten für Neuanschaffung oder Reparatur ab, wenn der gekaufte Gegenstand innert 30 Tagen ab Kauf von einem der folgenden Ereignisse betroffen ist:
- Diebstahl
- Zerstörung
- Beschädigung
|
Die Einkaufsversicherung wurde mit einem Online-Kaufschutz ergänzt. |
Gepäckverspätung |
Die Gepäckverspätungsversicherung zahlt Kosten für dringend notwendige Anschaffungen, wenn das Gepäck mindestens vier Stunden zu spät ankommt.
Bisher galt die Regel, dass diese Anschaffungen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft getätigt werden mussten.
|
Die zeitliche Begrenzung von 24 Stunden für den Kauf der notwendigen Anschaffungen fällt weg.
Massgebend ist, dass die Anschaffungen vor Erhalt des Reisegepäcks getätigt wurden und es sich um dringend notwendige Anschaffungen handelt.
|
Gepäckversicherung |
Die Gepäckversicherung bezahlt Schäden am Reisegepäck inklusive persönlicher Effekte - im Falle von Diebstahl oder Beschädigung. |
Neu sind folgende Ereignisse oder Gegenstände mitversichert:
- Diebstahl aus einem abgeschlossenen Fahrzeug
- Smartphones
|
Medizinische Reise-Assistance |
Medizinische Leistungen im Ausland sind in Ergänzung zur Kranken- oder Unfallversicherung versichert. Es galten bereits Einschränkungen für Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz. |
Es gelten folgende Einschränkungen für die medizinische Reise-Assistance:
- Versicherte Person muss für sämtliche Leistungen den Wohnsitz in der Schweiz haben.
- Die Versicherungsdeckung «Heilungskosten» gilt ausschliesslich für versicherte Personen bis zum vollendeten 81. Lebensjahr.
|